Indien: Christliche Unis dürfen Studenten nicht mehr auswählen
Hintergrund ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofes Indiens vom 29. April, das nach einem achtjährigen Rechtsstreit zustande kam. 76 Institutionen, die meisten davon christlich, hatten auf ihrem Recht bestanden, Interessenten ihrer Wahl aufzunehmen. Laut Gerichtshof dürfen medizinischen Fakultäten nur noch solche Studierende für medizinische Abschlüsse zulassen, die den Eignungstest, dem „National Eligibility cum Entrance Test“ (NEET), vorweisen können.
Kirchliche Fakultäten kritisieren nun, dieses Urteil verletze ihr Recht auf Verwaltung von Institutionen und schließe junge Menschen aus ärmeren Familien aus, wie der asiatische Pressedienst Ucanews am Samstag berichtet. 

„Wir können jetzt keinen Studierenden für medizinische Studiengänge aufnehmen, wenn er oder sie den NEET nicht abgeschlossen hat“, erklärte Pater Paul Parathazham, Direktor des St. Johns Medical College in Bengaluru, das von der katholischen Bischofskonferenz von Indien geleitet wird.


Im Dienst an den Armen
Die kirchliche Hochschule führte bislang ihre eigene Eignungsprüfung durch, „auf sehr transparente Weise“, wie Parathazham betonte. Das Gericht argumentierte jedoch mit einem Fehlverhalten der medizinischen Fakultäten bei der Auswahl der Studierenden.

 Die bisherigen Auswahlkriterien des St. Johns Medical College hätten „nicht nur akademische Brillanz“ ermittelt, sondern bei den Studierenden darauf geachtet, ob diese zum Beispiel in abgelegenen Dörfern arbeiten können, in denen es kaum medizinische Versorgung gibt.
Die vor 45 Jahren gegründete Hochschule hat bis heute rund 300 katholische Ordensfrauen zu Ärztinnen ausgebildet, die heute in solchen entlegenen Dörfern arbeiten. „Der Zweck unserer medizinischen Hochschule war es, den Armen zu dienen. Mit diesem Urteil hat ein solcher Gedanke keinen Wert mehr“, kritisierte der Priester.


Kritik übt auch Pater Ajay Singh, Anwalt und Aktivistenpriester mit Sitz in Odisha im Osten Indiens. Für den Salesianerpater ist das Gerichtsurteil „ein schwerer Schlag für die armen Dalit- und Stammes-Christen“, die sich anders als Sprösslinge reicher Familien keine Nachhilfe für den NEET leisten könnten. „Die Armen können nicht mit ihnen konkurrieren“, sagte Pater Singh.


Achtjähriger Rechtsstreit
Der Rechtsstreit begann 2012, als die indische Bundesregierung NEET für die medizinischen Fakultäten zur Aufnahme von Studierenden verpflichtend einführte. Allerdings garantiert die indische Verfassung religiösen und sprachlichen Minderheiten das Recht, Institutionen zur Verbesserung ihrer Gemeinschaften einzurichten und zu verwalten. Nach Auffassung christlicher Universitäten schließt das auch das Recht ein, Studierende ihrer Wahl aufzunehmen.
(kap/ucanews – pr)
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