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Archivbild: Carlo Maria Viganò in Washington Archivbild: Carlo Maria Viganò in Washington 

Vatikan: Früherer Nuntius Viganò exkommuniziert

Ein Statement des Dikasteriums für die Glaubenslehre erklärt, dass der frühere Nuntius in den USA, Erzbischof Carlo Maria Viganò „latae sententiae“ exkommuniziert ist. Ihm wird vorgeworfen, die Legitimität des Papstes und des letzten Konzils nicht anzuerkennen.

Mario Galgano – Vatikanstadt

Erzbischof Carlo Maria Viganò, der frühere apostolische Nuntius in den Vereinigten Staaten, hat sich seine Exkommunikation, also den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft, zugezogen. Das hält eine Erklärung aus dem vatikanischen Glaubensdikasterium, die an diesem Freitag publiziert wurde, fest. Viganò habe die Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom und der katholischen Kirche verlassen, so die Begründung. Am 4. Juli 2024 sei „der Kongress des Dikasteriums für die Glaubenslehre zusammengetreten, um das außergerichtliche Strafverfahren ex can. 1720 CIC“ gegen den Titularerzbischof von Ulpiana „wegen des vorbehaltenen Verbrechens des Schismas (cann. 751 und 1364 CIC; Art. 2 SST)“ abzuschließen. Die angeführten Paragraphen stehen im Kodex des kirchlichen Rechts (CIC).

„Seine öffentlichen Äußerungen sind bekannt“

„Seine öffentlichen Äußerungen sind bekannt“, heißt es in dem Kommuniqué weiter. Aus diesen Äußerungen ergebe sich Viganòs Weigerung, den Papst anzuerkennen und sich ihm zu unterordnen, die Gemeinschaft mit den Gliedern der Kirche aufrecht zu erhalten sowie die Legitimität und die lehramtliche Autorität des Zweiten Vatikanischen Ökumenischen Konzils anzuerkennen. „Am Ende des Strafverfahrens“ wurde Viganò „des vorbehaltenen Verbrechens des Schismas für schuldig befunden. Das Dikasterium erklärte die Exkommunikation latae sententiae ex can. 1364 § 1 CIC. Eine Aufhebung dieser Entscheidung ist in diesen Fällen dem Apostolischen Stuhl vorbehalten.“ Der Beschluss wurde dem Erzbischof an diesem Freitag mitgeteilt.

Kardinal Víctor Fernández ist Präfekt des Glaubensdikasteriums
Kardinal Víctor Fernández ist Präfekt des Glaubensdikasteriums

Regeln des Rechts

Bekanntlich war es der Geistliche selbst, der am 21. Juni das Dekret verbreitete, mit dem er nach Rom vorgeladen wurde, um sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dabei war ihm die Möglichkeit eingeräumt worden, bis zum 28. Juni einen Verteidiger zu benennen oder eine Verteidigungsschrift einzureichen. Da dies nicht geschah, wurde ihm ein Pflichtverteidiger beigeordnet, der die Verteidigung Viganòs nach den Regeln des Rechts durchführte.

Der ehemalige Nuntius in den USA hatte in den letzten Jahren mehrfach öffentlich zu erkennen gegeben, dass er die Legitimität des Papstes und des letzten Konzils nicht anerkenne. Bei der Exkommunikation latae sententiae handelt es sich um eine sogenannte Tatstrafe; sie wird wegen eines schweren Verstoßes verhängt. Dem Exkommunizierten ist es unter anderem verboten, die Messe und die anderen Sakramente zu feiern, die Sakramente zu empfangen und kirchliche Ämter, Dienste oder Funktionen auszuüben sowie Amtshandlungen vorzunehmen. Gedacht ist die Exkommunikation als sogenannte medizinische Strafe, die zur Reue und zur Rückkehr in die Gemeinschaft auffordert.

Bedeutung der Exkommunikation

Exkommunikation bedeutet nach katholischer Lehre den Verlust kirchlicher Ämter und nahezu aller Mitgliedschaftsrechte in der kirchlichen Gemeinschaft. Den Betroffenen ist es verboten, Dienste in liturgischen Feiern zu übernehmen, Sakramente zu spenden oder zu empfangen sowie kirchliche Ämter auszuüben. Es handelt sich um eine schwere Beugestrafe, die Reue sowie Besserung des Bestraften bezwecken will, mit dem Ziel, den Betreffenden wieder in die kirchliche Gemeinschaft zurückzuführen, sobald dieser seine „Widersetzlichkeit“ aufgibt, wie es im Kirchenrecht heißt.

Die Exkommunikation kann entweder durch einen Spruch verhängt werden oder in besonders schwerwiegenden Fällen durch eine Tat von selbst ausgelöst werden. Dazu zählen die Bischofsweihe ohne päpstlichen Auftrag, Abtreibung, Bestechung bei der Papstwahl, die Verletzung des Beichtgeheimnisses oder die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst (Schisma).

Die vollen Wirkungen dieser sogenannten Tatstrafe (poena latae sententiae) treten dann ein, wenn sie von einem Bischof oder vom Heiligen Stuhl ausdrücklich festgestellt wird. Bestimmte Exkommunikationen können nur vom Heiligen Stuhl aufgehoben werden. Neben der Exkommunikation kennt das Kirchenrecht als Beugestrafe das Interdikt (eine schwächere Form) und die Suspension (nur für Kleriker).

(vatican news)

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05. Juli 2024, 13:27