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Sexualisierte Gewalt und geistlicher Missbrauch (Symbolbild) Sexualisierte Gewalt und geistlicher Missbrauch (Symbolbild) 

Deutschland: Lob für UBSKM-Gesetz

Lob für das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen kommt von katholischen Frauen und Betroffenen. Das Gesetz betrifft die Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM).

Als „ermutigend“ und „wichtigen Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnete das UBSKM-Gesetz in einer Aussendung der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB). Die gesetzliche Verankerung der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung sowie die Schaffung einer unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs seien „zentrale Schritte, um Betroffene zu stützen, das ihnen Angetane wahrzunehmen, zu bearbeiten, auch um strukturelle Verbesserungen voranzutreiben.“ Auch die Berichtspflicht zur regelmäßigen Lageanalyse zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie die Schaffung eines bundesweiten Beratungssystems, das Betroffene bei der individuellen Bearbeitung unterstützt, lobte der Frauenbund.

Positiv äußerte sich auch die Betroffeneninitiative „Eckiger Tisch“. „Dies ist ein wichtiges und positives Zeichen für die parteiübergreifende Entschlossenheit, den nach 2010 eingeschlagenen Weg fortzusetzen: Ein Ort für die Entwicklung besserer Prävention und Intervention verbunden mit bundesweiter Sichtbarkeit für das Thema auch jenseits von aktuellen Presseberichten, Beteiligung und Stärkung von Betroffenen sowie Klärung von Verantwortung für das Versagen beim Schutz von Kindern und Jugendlichen in allen Teilen der Gesellschaft in der Vergangenheit“, erklärte der Sprecher, Matthias Katsch.

Missbrauch in Seelsorgebeziehungen

„Missbrauch an Erwachsenen, insbesondere an Frauen, wird oft bagatellisiert.“

Handlungsbedarf besteht nach Sicht des Katholischen Deutschen Frauenbundes noch mit Blick auf erwachsene Betroffene – sie müssten in der Aufarbeitung noch stärker einbezogen werden. „Missbrauch an Erwachsenen, insbesondere an Frauen, wird oft bagatellisiert. Auch hier muss die Aufarbeitung dringend vorangetrieben werden“, so KDFB-Vizepräsidentin Ute Zeilmann. Der KDFB fordert zudem eine Erweiterung des § 174c StGB, um sexuellen Missbrauch in Seelsorgebeziehungen ebenfalls unter Strafe zu stellen. Die bisherigen Bestimmungen schützten nur Missbrauch in psychotherapeutischen oder anderen Betreuungsverhältnissen, jedoch nicht in Seelsorgebeziehungen. Der Frauenbund verwies in diesem Kontext auf Faktoren wie Machtgefälle und Klerikalismus.

(pm - pr)
 

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03. Februar 2025, 13:11