Ö²õ³Ù±ð°ù°ù±ð¾±³¦³ó: Auch evangelische Kirche äußert Bedenken zu Sterbehilfegesetz
Der lutherische Bischof Michael Chalupka zeigte sich zwar erleichtert, dass nach fast einem Jahr endlich ein Vorschlag zur Regelung des assistierten Suizids auf dem Tisch liegt. Zugleich kritisierte er am Samstag gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epdÖ), dass die bis 12. November währende Begutachtungsfrist „für so eine wichtige Materie sehr kurz ist“. Der Regierungsentwurf räume dem Schutz vor Missbrauch ein hohes Gewicht ein, zugleich werde der vom Verfassungsgerichtshof geforderten Selbstbestimmung Rechnung getragen, anerkannte Chalupka. Wichtig sei zudem die verpflichtende ärztliche und vor allem palliativmedizinische Beratung.
„Das Wichtigste für uns ist, dass es zu einem Vollausbau der Palliativ- und Hospizversorgung kommt. Ein flächendeckender Zugang muss unbedingt gegeben, wenn die Inanspruchnahme des assistierten Suizids möglich wird. Nur so kann verhindert werden, dass Menschen in den Suizid gedrängt werden“, zeigte sich der evangelische Bischof einig mit Stimmen aus der katholischen Kirche. „Man muss aber fragen, ob die Finanzierung wirklich restlos geklärt ist und warum dieser Ausbau stufenweise bis 2024/25 erfolgt, wo er doch schon für 2020 versprochen war.“ Was fehle, sei ein Rechtsanspruch für jeden und jede auf palliativmedizinische Versorgung.
Zur Frage der Anspruchsberechtigten gab Chalupka zu bedenken: „Unser Wunsch als Kirche war eine Beschränkung auf die terminale Phase, also auf unheilbare Erkrankungen, wenn das Lebensende absehbar ist. Das Gesetz spricht von unheilbarer, zum Tode führender Krankheit oder schwerer dauerhafter Krankheit, die Personen in ihrer Lebensführung dauerhaft einschränkt.“ Nun werde genau zu beobachten sein, was als schwere Krankheit angesehen wird.
Grundsatz: „Wir lassen dich nicht alleine“
Diakonie-Direktorin Maria Katharina unterstrich in der ORF-„Pressestunde“ am Sonntag, die evangelische Hilfsorganisation werde „sicher kein Anbieter für assistierten Suizid“ werden; aufgrund ihrer christlichen Überzeugung werde Beihilfe zur Selbsttötung sicher nie als eine Alternative unter mehreren oder gar als „Normalfall“ betrachtet. Aber auch wenn die ethische Haltung der Diakonie eine andere als jene von lebensmüden Bewohnern ihrer Einrichtungen sein sollte, gilt laut Moser der Grundsatz: „Wir lassen dich nicht alleine.“
Anzudenken wäre z.B. eine Art ergebnisoffener „Schutzraum für das Gewissen“ nach deutschem Vorbild und ein aus Palliative- und Fachmedizinern, Pflegekräften und Seelsorgenden gebildetes Gremium - Moser sprach von einem „Konzil“ -, das sich mit Anlassfällen befassen sollte. Die entscheidende Frage für Hilfsorganisationen wie Diakonie oder Caritas sei: Müssen Betroffene eine Einrichtung verlassen, wenn sie assistierten Suizid in Anspruch nehmen wollen. Dies sei laut der Direktorin innerhalb der Diakonie noch zu klären.
Superintendent fordert Ethik-Beirat
Der Wiener evangelische Superintendent Matthias Geist bewertete den Gesetzesentwurf zum assistierten Suizid positiv. Damit würde einem „Rechtsvakuum“ vorgebeugt, zumal ohne entsprechende Regelungen ab Jänner 2022 jede Form von Suizidbeihilfe erlaubt gewesen wäre. Laut epdÖ kritisierte Geist jedoch das Fehlen eines Ethik-Beirates in der Gesetzesvorlage. Ebenso fehle die verpflichtende Supervision für alle Beteiligten „inklusive Angehöriger und des medizinischen, pflegerischen, therapeutischen und pharmazeutischen Personals“. Auch den Verweis auf „Seelsorge und ihre qualitätsvolle, beraterische und spezifisch vertrauliche Dimension“ vermisst Geist.
(kap - cs)
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