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Das Sterben an einer Hand, nicht durch eine Hand - das forderte zuletzt die Kirche in Ö²õ³Ù±ð°ù°ù±ð¾±³¦³ó Das Sterben an einer Hand, nicht durch eine Hand - das forderte zuletzt die Kirche in Ö²õ³Ù±ð°ù°ù±ð¾±³¦³ó 

Ö²õ³Ù±ð°ù°ù±ð¾±³¦³ó: „Assistierter Suizid muss Ausnahme bleiben"

Nach der Vorlage des Gesetzes zur Neuregelung der aktiven Sterbehilfe will die Caritas der Diözese Gurk-Klagenfurt die mobile Hospizbegleitung ausbauen und fordert die Errichtung eines stationären Hospizes in Kärnten.

Die Caritas der Diözese Gurk-Klagenfurt ist über das Vorliegen eines Gesetzesentwurfes zur Regelung des assistierten Suizids „erleichtert". Der Kärntner Caritas-Direktor Ernst Sandriesser begrüßte in einer Aussendung am Montag das Bekenntnis der Bundesregierung zum Ausbau des Hospiz- und Palliativbereichs und forderte die Errichtung eines stationären Hospizes in Kärnten. Das Werbeverbot und das Verbot wirtschaftlicher Vorteile für institutionelle Anbieter sei grundsätzlich positiv, man vermisse aber im zur Begutachtung vorliegenden Entwurf die Option unabhängiger Beratungsstellen.

Leben bis zum Ende fördern

Wichtig sei, dass nun auch zeitgleich ein weiterer Gesetzesentwurf vorliege, in dem der klare Wille zum Ausbau von Hospiz- und Palliativdiensten formuliert werde. „Es braucht dafür aber letztendlich auch einen verbindlichen Rechtsanspruch", so Sandriesser, der auch Präsident des Kärntner Landesverbandes für Hospiz ist. Er ist überzeugt: „Der Wunsch, das eigene Leben frühzeitig zu beenden, ist oft ein Hilferuf, ein Ruf nach Nähe, nach Schmerzlinderung."

Im angekündigten Ausbau von Hospiz- und Palliativdiensten sehe er eine Chance für die Errichtung eines stationären Hospizes in Kärnten. Außerdem werde die Caritas ihr Angebot in der mobilen Hospizbegleitung ausbauen, kündigte der Caritas-Direktor an. Denn assistierter Suizid müsse die Ausnahme bleiben und die Assistenz zum Leben bis zuletzt gefördert werden. Die Mitwirkung bei assistierten Suiziden in ihren Einrichtungen schließt die Caritas Kärnten aus.

Neues Sterbehilfegesetz in Begutachtung

Die Regierung hatte sich zuvor auf eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe in Österreich geeinigt, da das bisher geltende Verbot der aktiven Sterbehilfe laut dem Verfassungsgerichtshof gegen die österreichische Verfassung verstieß. Wer Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen will, soll nun ab 2022 eine Sterbeverfügung errichten können – also eine schriftliche Erklärung ähnlich der Patientenverfügung. Der Zugang ist auf dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Personen beschränkt. Explizit ausgeschlossen sind Minderjährige. In Apotheken wird ein letales, den Tod herbeiführendes, Präparat erhältlich sein. Begleitend wurde ein Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung angekündigt.

(kap – gh)

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26. Oktober 2021, 12:59