Ecuador: Kirche kritisiert Zulassung von Sterbehilfe
Das Verfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche über den Fall einer schwerkranken Frau geurteilt, die auf das Recht für einen selbstbestimmten Tod klagte und ihrem Antrag stattgegeben. Ecuador ist nach Kolumbien das zweite südamerikanische Land, das Sterbehilfe in bestimmten Fällen zulässt.
Das menschliche Leben sei heilig und unverletzlich, antworten die Bischöfe. „Es ist besorgniserregend zu sehen, wie diese ,Wegwerfkultur', die von einigen Richtern gefördert wird, zu einem neuen Teil unserer gesellschaftlichen Realität wird“, heißt es in der der Bischofskonferenz in Quito. Auf dem Social-Media-Kanal X schreiben die Oberhirten: „Wir können den Tod nicht anbieten, wenn wir nicht einmal die gesundheitlichen Mindestvoraussetzungen für ein würdiges Leben schaffen.“
Klageführerin Paula Roldan (43) leidet seit drei Jahren an Amyotropher Lateralsklerose (ALS) und ist inzwischen fast vollständig gelähmt. Selbst für einfachste Dinge benötige sie Pflege und Hilfe. „Das ist kein Kampf gegen den Tod. Ich weiß, dass ich sterben werde, es ist ein Kampf darum, wie ich es tun kann“, begründete Roldan ihren Antrag.
Im August vergangenen Jahres hatte sie eine Klage gegen den entsprechenden Artikel des Strafgesetzbuches eingereicht, der Mord mit 10 bis 13 Jahren Gefängnis bestraft. Über ihre Anwälte beantragte sie die Feststellung der „bedingten Verfassungswidrigkeit“ dieses Paragrafen um ohne Bestrafung der Ärzte mit selbstgewählter Sterbehilfe ihr Leid beenden zu können. Dem gab das Verfassungsgericht nun statt.
(pm/kna – mg)
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