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Indische Katholiken vor einer Marienstatue im September 2022 Indische Katholiken vor einer Marienstatue im September 2022 

Indien: Neues Anti-Konversionsgesetz in Karnataka

Das Oberhaus des Parlaments im indischen Bundesstaat Karnataka hat ein neues Anti-Konversionsgesetz verabschiedet, das vorsieht, dass jeder eine erzwungene Konversion anprangern kann. Die Opposition sieht darin einen Bruch mit der Religionsfreiheit. Scharfe Kritik kommt neben anderen christlichen Vertretern auch von der katholischen Kirche.

Konversionen sind durch das Gesetz nur noch mit einem großen bürokratischen Aufwand möglich und auch nur dann, wenn niemand dagegen Einspruch erhebt. Wenn jemand eine Zwangskonversion anprangert, liegt die Beweislast bei der Person, die sich dagegen verteidigt.

Das Anti-Konversionsgesetz, offiziell „Gesetz zum Schutz des Rechts auf Religionsfreiheit“ soll nach Aussagen der Regierung Zwangskonversionen verhindern, die laut ihr immer häufiger vorkommen. Die Opposition, angeführt von der Partei des Premierministers von Indien, sieht im Gesetz einen Verstoß gegen die in der Verfassung verankerte Religionsfreiheit. Das Gesetz war bereits Ende letzten Jahres verabschiedet worden und hat nun auch noch die Zustimmung des Oberhauses erfahren.

Kritik der katholischen Kirche

In den Bundesstaaten Odisha, Arunachal Pradesh, Himachal Pradesh, Uttarakhand, Uttar Pradesh, Madhya Pradesh, Jharkhand, Chhattisgarh, Gujarat und Rajasthan wurden bereits ähnliche Gesetze erlassen. In vielen Fällen sehen die Gesetze vor, dass eine religiöse Konversion nur nach Genehmigung durch einen Richter erfolgen kann. Die Gesetze werden oft als Vorwand benutzt, um Missionare oder christliche und muslimische Gläubige ins Visier zu nehmen und zu beschuldigen. Außerdem bieten sie den Menschen größere Anreize, im Hinduismus zu bleiben, dem mehr als 80 Prozent der Menschen in Indien angehören.

Die Verabschiedung des Gesetzes durch das Oberhaus von Karnataka wurde von den örtlichen christlichen Gemeinschaften mit Bestürzung aufgenommen. Der Inhalt des Gesetzes sei „bitter, brutal und schädlich“, heißt es in einer von der katholischen Kirche in Karnataka verbreiteten Mitteilung. „Metropolitan Erzbischof Peter Machado, die Bischöfe von Karnataka und alle christlichen Führer und andere, die das nicht-konfessionelle Gefüge unserer demokratischen Gesellschaft unterstützen, werden sich dafür einsetzen, dieses Gesetz in seiner Gesamtheit rechtlich anzufechten.“

Vorwurf des „Terrorisierens“ von Christen

Sajan K. George, Präsident des Global Council of Indian Christians (GCIC) mit Sitz in Banglore, erklärte gegenüber der Agentur AsiaNews, das Gesetz enthalte „drakonische Klauseln, um Christen in Karnataka zu terrorisieren. Nicht nur der Betroffene selbst, sondern auch seine Eltern, Geschwister oder andere blutsverwandte oder sogar verwandte Personen können eine Anzeige wegen Zwangskonvertierung erstatten, so dass es möglich ist, jeden ohne Grund und Motiv zu belästigen. Und die Strafe ist schlimmer als die eines Mörders: drei Jahre Haft, verlängerbar auf fünf Jahre, mit einer Geldstrafe von 25.000 Rupien“, erklärte er.

„Schließlich“, so George weiter, „liegt im Falle des Vorwurfs der Zwangskonversion die Beweislast dafür, ob die Konversion durch falsche Angaben, Gewaltanwendung, unzulässige Beeinflussung, Nötigung, verlockende Versprechungen oder andere betrügerische Mittel erfolgt ist, nicht bei der Person, die eine Person beschuldigt, sondern bei der Person, die die Konversion verursacht oder erleichtert hat.“

Bereits im Februar hatten mehrere indische Parteien und Bürger aus allen Gesellschaftsschichten die Aufhebung aller Konversionsgesetze auch in anderen Bundesstaaten gefordert.

(asia news - hk)

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20. September 2022, 11:57