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Indische Bischöfe bei einer Prozession Indische Bischöfe bei einer Prozession 

Indien: Bischöfe sollen Macht abgeben

Eine Gruppe katholischer Laien hat vor dem obersten Gericht Indiens ein demokratisches Verwaltungssystem für die Verwaltung des weltlichen Eigentums der katholischen Kirche gefordert. Das berichtet Ucanews.

Das Kerala Catholic Church Reformation Movement (KCRM), das seit den 1990er Jahren als korrigierende Kraft in der Kirche aktiv ist, stellte die Befugnisse der Bischöfe zur Veräußerung von Kircheneigentum in Frage. KCRM will dass auch Laien in Verwaltungsangelegenheiten beteiligt werden. Bis jetzt gebe es aufgrund alter Kirchenrechtsbestimmungen in den Diözesen einen klerikalen Autoritarismus. Anto Mamkoottam, Sekretär von KCRM, erklärte gegenüber Ucanews am 18. August: „Die in diesen Satzungen enthaltenen Bestimmungen sind undemokratisch und widersprechen den Grundprinzipien des Rechts und der natürlichen Gerechtigkeit und ermächtigen den Klerus, das Vermögen und den Besitz nach Lust und Laune zu verwalten." Der KCRM-Antrag beschuldigt den katholischen Klerus auch, Druck auf die Provinzregierung in Kerala auszuüben, damit diese kein Gesetz zur Verwaltung von Kircheneigentum verabschiedet, wie es eine Reformkommission 2009 vorgeschlagen hatte. Mamkoottan sagte, dass die Mehrheit der Gläubigen und Laienorganisationen sowohl in der Syro-Malabar- als auch in der Syro-Malankara-Kirche des östlichen Ritus ein demokratisches Verwaltungssystem für die Verwaltung der Kirchengüter wünschen.

„Die in diesen Satzungen enthaltenen Bestimmungen sind undemokratisch und widersprechen den Grundprinzipien des Rechts“

Weiteres Vorgehen

Der Oberste Gerichtshof von Kerala hatte in seinem Beschluss festgestellt, dass katholische Bischöfe ungeachtet des Kirchenrechts nicht befugt sind, Grundbesitz ihrer Diözesen zu veräußern, da ihre „Befugnisse auf religiöse und geistliche Angelegenheiten beschränkt sind".

Es hatte eine Berufung von Kardinal Mar George Alencherry abgewiesen, der in sieben Strafverfahren, die gegen ihn im Zusammenhang mit dem dubiosen Verkauf von Kirchenland in der Erzdiözese Ernakulam-Angamaly angestrengt worden waren, eine positive Entscheidung erreichen wollte.

Das Oberste Gericht will nun am 7. September in seiner nächsten Sitzung darüber entscheiden, wie es mit der Klage umgeht.

(ucanews – schw)

 

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22. August 2022, 11:29