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Ordensfrauen in Kalkutta Ordensfrauen in Kalkutta 

Indien: Prozess gegen Bischof geht weiter

Ein indisches Gericht hat der Berufung gegen den Freispruch eines indischen Bischofs von Vergewaltigungsvorwürfen zugelassen. Franco Mulakkal war von einer unteren Instanz vom Vorwurf der Vergewaltigung und anderen Anschuldigungen freigesprochen worden, da es die Beweise der Staatsanwaltschaft als nicht ausreichend erachtete.

Das Forum zur Unterstützung von Ordensfrauen Save Our Sisters (SOS) hatte sich gegenüber Ucanews erleichtert gezeigt, nachdem ein oberes Gericht im südindischen Bundesstaat Kerala den Berufungen gegen den Freispruch von Bischof Franco Mulakkal in einem Vergewaltigungsfall stattgegeben hat.

Der Oberste Gerichtshof von Kerala hat am 5. April die von der Anklägerin und der Regierung von Kerala eingelegten Berufungen zugelassen. „Es ist ein sehr starker Fall“, sagte Shaiju Antony, Mitbegründer von SOS, zu Ucanews. Gleichzeitig verlieh er der Hoffnung Ausdruck, dass die anklagende Ordensfrau vom Obersten Gerichtshof Recht bekommen werde.

SOS wurde 2018 ins Leben gerufen, nachdem die betroffene Ordensfrau bei der Polizei wegen mehrfacher Vergewaltigung Anzeige gegen Bischof Mulakkal erstattet hatte. Es war das erste Mal in der Geschichte der indischen katholischen Kirche, dass sich ein Bischof wegen der Vergewaltigung einer Ordensfrau vor Gericht verantworten musste.

Freispruch aus Mangel an Beweisen

Bischof Mulakkal wurde am 14. Januar mit der Begründung freigesprochen, dass die Staatsanwaltschaft die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht beweisen konnte.

Die ehemalige Generaloberin der Missionare Jesu, einer Diözesankongregation, deren Verantwortlicher Bischof Mulakkal ist, legte am 28. März Berufung beim Obersten Gericht ein. Auch die Regierung von Kerala wandte sich als Staatsanwaltschaft zwei Tage später an das Gericht und ebnete damit den Weg für einen weiteren Rechtsstreit gegen den Freispruch von Bischof Mulakkal. Die Staatsanwaltschaft erklärte in ihrer Berufung, das Gericht habe die Beweise nicht in ihrer ganzen Tragweite gewürdigt und die Fakten und Gesetze falsch ausgelegt, was zum Freispruch des Bischofs geführt habe.

Auch die Betroffene legte in ihrer Berufung dar, dass „das Gericht die Beweise nicht richtig gewürdigt“ habe. Stattdessen habe es diese ignoriert und ihre Aussagen beanstandet, was einen klaren Verstoß gegen die Anordnungen des Obersten Gerichtshofs von Indien in Vergewaltigungsprozessen darstelle, so die Ordensfrau.

Die mutmaßlichen Vergewaltigungen fanden im Kloster der Kongregation der Missionare Jesu in der Stadt Kuravilangad im Bundesstaat Kerala während seiner zahlreichen Besuche von 2014-16 statt.

(ucanews - cs)

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07. April 2022, 12:54