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Neuseeland: Kirche reagiert auf Missbrauchsbericht

Mit Blick auf schweren Missbrauch von Schutzbefohlenen in der staatlichen und kirchlichen Pflege haben Bischöfe und Ordensvertreter einen Bericht begrüßt, der Empfehlungen zum Umgang mit Überlebenden und zur Aufarbeitung enthält.

Mit dem Zwischenbericht der „Royal Commission“ zu Missbrauch in der Pflege befasst sich an diesem Mittwoch das Parlament. Er enthält unter anderem Hinweise dazu, wie Missbrauchsüberlebende angehört und wie Entschädigungen geleistet werden sollten.

In einer kündigten die Bischöfe und Ordens-Vertreter eine genaue Lektüre des Berichtes an und bekundeten ihren Willen, die von der „Royal Commission“ gemachten Empfehlungen umzusetzen. Kardinal John Dew, Vorsitzender der Bischofskonferenz, sprach sich erneut für ein unabhängiges Entschädigungssystem aus. Eine bereits existierende kirchliche Aufarbeitungskommission hat derweil einen für die Missbrauchs-Aufarbeitung erstellt, der etwa Verbesserungen bei Aufdeckung, Aufarbeitung und im Opferschutz vorsieht.

Schwerwiegende und unterschiedliche Formen  von Missbrauch

Das mehrere hundert Seiten starke , das auf den Zeugnissen zahlreicher Betroffener beruht, berichtet über verschiedenste schwerwiegende Formen des Missbrauchs vor allem an minderjährigen Maori aus der indigenen Bevölkerung Neuseelands.

„Viele Überlebende erlitten schreckliche körperliche und sexuelle Gewalt, wie Vergewaltigung und gewalttätige Behandlung von Kindern. Es gab psychologischen und emotionalen Missbrauch, Diskriminierung aufgrund der Rasse oder einer Behinderung, Isolation, unsachgemäße Anwendung medizinischer Verfahren als Strafe. Vieles davon war kriminell, und manches davon war Folter“, .

Missbrauch von Indigenen und Diskriminierung von Behinderten

Zugleich kritisiert die Missbrauchs-Kommission in ihrem Bericht eine grundsätzliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderung im neuseeländischen Heimsystem. Gehörlose, Menschen mit besonderem Pflegebedarf und psychisch Kranke seien „systematisch von der Gesellschaft getrennt und außer Sichtweise in Heimen oder anderen Einrichtungen der Vollzeitpflege“ untergebracht worden.

(pm/ – pr)
 

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15. Dezember 2021, 10:24