Kenia: µþ¾±²õ³¦³óö´Ú±ð für Abkommen zum Schutz der Menschenrechte
„Die Erfahrung in Kenia zeigt, dass Unternehmen durch ihre Aktivitäten die Menschenrechte verletzen können und dies auch tun, wenn es um Umweltschäden, Vertreibung, lächerliche Entschädigungen und Landraub geht. Daher bedarf es einer Politik und Gesetzgebung, die die Interessen der Gemeinschaft schützt und Unternehmen bei Missbrauch zur Verantwortung zieht", so die die kenianischen Bischöfe mit Blick auf die Wiederaufnahme der UN-Verhandlungen über einen verbindlichen Vertrag zu Wirtschaft und Menschenrechten. Im November ist dazu eine angesetzt.
Keine Straffreiheit für transnationale Konzerne
Die kenianische Regierung müsse konkrete Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte eingehen, hieß es weiter in dem Schreiben der kenianischen Bischofskonferenz an den Ausschuss für Umwelt und natürliche Ressourcen, der vor einigen Tagen in Nairobi tagte, um die Verhandlungslinie der kenianischen Regierung zu erörtern. Kenias Bischöfe forderten die Parlamentarier auf, einen verbindlichen Vertrag zu unterstützen, um die aktuelle Straffreiheit der transnationalen Konzerne einzuschränken.
Schon seit den 1970er Jahren versuchen Staaten im Rahmen der Vereinten Nationen nach verbindlichen Regeln für transnationale Unternehmen, damit diese Menschenrechte achten und Umweltstandards einhalten. Auf Initiative von Ecuador und Südafrika wurde im Juni 2014 die Etablierung einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe zur Entwicklung verbindlicher Regeln für transnationale Unternehmen vom UN-Menschenrechtsrat beschlossen. Ziel ist ein internationales Abkommen, das für die Vertragsparteien verbindlich ist, klare Regeln für Unternehmen schafft und den Betroffenen Klagemöglichkeiten eröffnet. Das derzeitige, auf freiwilligen Grundsätzen und Verhaltenskodizes basierende System soll überwunden werden, weil es transnationalen Unternehmen ermöglicht, die Rechtsprechung einzelner Staaten zu umgehen.
(vatican news - sst)
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