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Indigenen-Proteste in Brasilia Indigenen-Proteste in Brasilia 

Brasilien: Polizei geht gewaltsam gegen Indigene vor

Brasiliens katholischer Indigenenrat Cimi beklagt gewaltsame ?bergriffe der Polizei bei einem Protest von Indigenen in der Hauptstadt Brasilia. Die Ureinwohner waren gegen die Vereinnahmung ihres Lebensraumes auf die Stra?e gegangen.

In einer Cimi-Presseerklärung vom Dienstagabend Ortszeit ist von zwölf verletzten Indigenen die Rede und davon, dass die Polizei die friedlichen Demonstranten attackiert habe. Laut Cimi haben an dem Protest im Regierungsviertel rund 850 Indigene aus 48 verschiedenen Völkern teilgenommen. Dabei seien sie von der vor dem Parlament aufgestellten Polizei mit Gummigeschossen und Tränengas beschossen worden. Zwei Indigene seien mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert worden, zehn weitere seien ebenfalls verletzt worden.

Einheimische Medien berichteten, die Indigenen hätten versucht, in das Parlamentsgebäude einzudringen. Dabei seien drei Polizisten und zwei indigene Demonstranten verletzt worden. Die Polizei gab den Medienberichten zufolge an, mit Pfeilen beschossen und Steinen beworfen worden zu sein. Drei Polizisten seien von Pfeilen getroffen worden.

Die Indigenen hatten im Regierungsviertel gegen die Gesetzesinitiative 490 protestiert. Diese würde die in der Verfassung garantierte Landzuteilung an indigene Völker erschweren. Der Ständige Rat der Brasilianischen Bischofskonferenz (CNBB) hatte sich in der vergangenen Woche mit Blick auf bestimmte Gesetze klar gegen die Vereinnahmung und Ausbeutung indigenen Lebensraumes ausgesprochen.

Wrtschaftslobby argumentiert gegen Indigenen-Rechte

De facto spricht die Verfassung den Indigenen ihre traditionellen Siedlungsgebiete zu. Diese sollten ursprünglich innerhalb von fünf Jahren nach der Verabschiedung der Verfassung im Jahr 1988 anerkannt werden, also bis 1993. Allerdings werden die Landzuteilungen durch Politiker und die Landwirtschaftslobby ausgebremst. Diese argumentieren, dass nur die Gebiete an die Indigenen zugeteilt werden dürfen, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Verfassung 1988 tatsächlich von den Indigenen besiedelt waren, und nicht auch Gebiete, aus denen sie zuvor vertrieben worden waren. Der katholische Indigenenrat Cimi wie auch die Bischofskonferenz halten diese These für nicht verfassungskonform.

(kna/vatican news – pr)
 

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23. Juni 2021, 08:44