Spanien führt aktive Sterbehilfe ein
Das neue Gesetz wird in etwa drei Monaten in Kraft treten. Es macht Spanien nach Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Kanada zum fünften Land der Welt, in dem aktive Sterbehilfe straffrei ist. Im Nachbarland Portugal hat das Verfassungsgericht erst vor wenigen Tagen ein vergleichbares Gesetz verworfen.
Wer eine „schwere, unheilbare und chronische“ Krankheit oder Einschränkung hat, die ihm „unerträgliches Leiden“ verursacht, soll künftig um „Tötung auf Verlangen“ beziehungshilfe um Beihilfe zum Selbstmord nachsuchen können. Das Gesetz sieht dafür ein Verfahren vor, bei dem zwischen dem Antrag und der Tötung mindestens ein Monat vergehen muss. Der Antragsteller kann während des Prozesses jederzeit seine Meinung wieder ändern. Die Kosten trägt die staatliche Krankenkasse.
„Moralischer Verfall“
Eine Mehrheit der Einwohner im traditionell katholisch geprägten Spanien befürwortet laut Umfragen eine Freigabe der aktiven Sterbehilfe. Die Bischöfe sahen das jetzt verabschiedete Gesetz in einer Erklärung vom Dezember hingegen als ein Anzeichen für den „moralischen Verfall“ des Landes.
(el país – sk)
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