ÃÛÌÒ½»ÓÑ

Plakat einer Kampagne für die Freilassung der Jesuitenpaters Plakat einer Kampagne für die Freilassung der Jesuitenpaters 

Indien: Pater Swamy bleibt weiter in Haft

Ein Gericht hat am Montag eine Haftentlassung des Jesuiten Stan Swamy zurückgewiesen. Der indische Ordensmann steht aus Sicht der Behörden im Verdacht, maoistische Rebellen unterstützt zu haben.


Nach dem Urteil des Sondergerichtes der Nationalen Ermittlungsbehörde (NIA) darf Swamy das Gefängnis bis zu seinem Prozess nicht verlassen. Der zuständige Richter erklärte den von Swamys Anwälten eingereichten Antrag für unzulässig. Die Anwälte hatten den Vorwurf bestritten, der Jesuit stehe in Verbindung mit der kommunistischen Guerilla – eine direkte Verbindung zu der in Indien verbotenen Organisation PPSC und eine Beteiligung des Jesuiten an terroristischen Aktivitäten seien nicht nachzuweisen, so die Verteidigung.

Einsatz für Rechte von Stammesangehörigen

Die indischen Behörden stufen das Menschenrechts-Komitee „Persecuted Political Prisoners Solidarity Committee“ (PPSC), das sich für den Schutz der Menschenrechte im Krisenstaat Jharkhand einsetzt, als terroristische Vereinigung ein - anders als Kirchen- und Menschenrechtsvertreter. Pater Swamy setzte sich vor Ort explizit für die Rechte von Stammesangehörigen ein. So bemühte sich die von ihm gegründete „Bagaicha Association“ etwa um eine juristische Begleitung illegal inhaftierter Minderjähriger.

Prekärer Gesundheitszustand

Verhaftet worden war der Jesuitenpater im Oktober 2020 nach Zusammenstößen in Jharkhand unter dem Vorwurf des Terrorismus. Er befindet sich inzwischen seit 150 Tagen in Haft. Der Gesundheitszustand des 83-Jährigen und an Parkinson leidenden Jesuiten ist prekär. Die indische katholische Gemeinde nahm die Zurückweisung der Haftentlassung von P. Swamy mit Bestürzung auf, wie Asianews berichtet. Die Jesuitenkonferenz von Südasien (JCCS) rief zu einem besonderen Fastentag für den Inhaftierten auf.

(asianews – pr)
 

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

22. März 2021, 12:35