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Ambulanzen am Royal London Hospital in der britischen Hauptstadt Ambulanzen am Royal London Hospital in der britischen Hauptstadt 

Corona in Großbritannien: µþ¾±²õ³¦³óö´Ú±ð protestieren gegen Diskriminierung Behinderter

„Eine schockierende Diskriminierung“: So kommentiert der britische Bischof Richard Moth die in den vergangenen Tagen kursierenden Nachrichten über mangelnde Wiederbelebungsmaßnahmen bei schwer coronakranken Lernbehinderten.

Demnach sollten in Großbritannien die Ärzte während der zweiten Welle der Coronavirus-Pandemie angewiesen worden sein, bei lernbehinderten Menschen, die an einer schweren Form der Covid-Krankheit leiden, keine Herz-Lungen-Wiederbelebung durchzuführen.

„Schockierend zu hören, dass Menschen mit Lernbehinderungen Opfer einer solchen Diskriminierung geworden sind“

Behindertenorganisation MENCAP klagt an

Die Behindertenorganisation MENCAP hatte jüngst den Stein ins Rollen gebracht, als sie darauf hingewiesen hatte, dass Ärzte offensichtlich die Anweisung erhalten hatten, keine lebensverlöngernden Maßnahmen bei schwer Covid-kranken lernbbehinderten Menschen durchzuführen. Bereits im Dezember kam die Care Quality Commission, eine britische Aufsichtsbehörde für das Gesundheitswesen, zu dem Schluss, dass die Entscheidung, keine Herz-Lungen-Wiederbelebung zu versuchen (Do Not Attempt Cardiopulmonary Resuscitation, DNACPR), im Jahr 2020 zu potenziell vermeidbaren Todesfällen geführt hatte.

Alle Menschen mit der gleichen gottgegebenen Würde ausgestattet

Menschen, die sich während der Pandemie um Menschen mit Behinderungen gekümmert hätten, hätten jedoch „tiefe Liebe und Mitgefühl“ gezeigt, „um sicherzustellen, dass sie so sicher wie möglich waren“, heißt es in dem bischöflichen Statement weiter. Jedes menschliche Leben sei „mit der gleichen gottgegebenen Würde ausgestattet, vom Moment der Empfängnis bis zum natürlichen Tod“, betont Bischof Moth, der unterstreicht, dass der Wert eines menschlichen Wesens „niemals durch den Zustand unserer geistigen Gesundheit oder unserer Fähigkeiten bestimmt werden“ sollte.

Inakzeptabel und unmoralisch

Es sei „völlig inakzeptabel und unmoralisch, eine Anordnung zu erteilen, Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen nicht wiederzubeleben“. Daher wolle man den Appell der katholischen Bischöfe von England und Wales vom April 2020 erneuern, „dass der Zugang zur Behandlung und die Entscheidungen über die Pflege der Kranken immer auf die spezifischen Bedürfnisse des Einzelnen ausgerichtet sein sollten, und dass jede dieser Entscheidungen die Kranken und ihre Angehörigen eng und klar einbeziehen sollte“, so Moth, der versicherte, dass die Bischöfe „weiterhin für ein Ende der Pandemie, für einen fairen und zentrierten Zugang zur Behandlung und für diejenigen, die unermüdlich an vorderster Front gegen das Virus arbeiten“ beteten.

(vatican news/cna - cs)

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17. Februar 2021, 16:17