Bischöfe beklagen EU-Resolution zu Abtreibungsrecht in Polen
Die EU-Resolution vom 26. November trug den Titel „Entschließung des Europäischen Parlaments zu der De-facto-Abschaffung des Rechts auf Abtreibung in Polen“. Schon damals hatte es kirchliche Kritik dazu gegeben.
Der Verband von EU-Bischöfen (COMECE) betont nun in einem Brief, dass das Grundrecht auf Verweigerung einer Abtreibung aus Gewissensgründen eine Ausprägung der Gewissensfreiheit sei. Dies in Frage zu stellen sei „besonders besorgniserregend“ angesichts der Tatsache, dass Verweigerer aus Gewissensgründen im Gesundheitssektor ohnehin schon in vielen Fällen diskriminiert würden.
„Unserer Meinung nach sollte eine solche ungerechte Stigmatisierung nicht gefördert werden“, machen die EU-Bischöfe ihren Standpunkt noch einmal deutlich. Sie lassen auch durchblicken, dass die EU sich nicht zwingend mit einer Resolution zu dem Thema hätte äußern müssen:
„Ein Grundprinzip der Europäischen Union ist der Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung, wonach die Union nur im Rahmen der Zuständigkeiten tätig wird, die ihr von den Mitgliedstaaten in den Verträgen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele übertragen worden sind.“
Die Rechtsstaatlichkeit erfordere „auch die Achtung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der von ihnen bei der Ausübung ihrer ausschließlichen Zuständigkeiten getroffenen Entscheidungen“, heißt es in dem
Kein „Recht auf Schwangerschaftsabbruch"
Mit Blick auf die rechtlichen Aspekte sehe zudem „weder die Gesetzgebung der Europäischen Union noch die Europäische Menschenrechtskonvention ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch vor“, schreiben die EU-Bischöfe. „Diese Angelegenheit wird den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten überlassen“.
Die COMECE betont zugleich, dass die katholische Kirche „die Frauen in Lebenssituationen, die sich aufgrund einer schwierigen oder ungewollten Schwangerschaften ergeben, zu unterstützen sucht“ sowie „den Schutz und die Fürsorge für das ungeborene Leben fordert“.
(pm – sst)
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