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Die Bioethikreform soll es ermöglichen, Embryos mit Down-Syndrom nicht einpflanzen zu lassen Die Bioethikreform soll es ermöglichen, Embryos mit Down-Syndrom nicht einpflanzen zu lassen 

Frankreich: µþ¾±²õ³¦³óö´Ú±ð kritisieren Vorschlag zu Bioethikreform

Frankreichs Parlament wird Ende Januar über die Bioethikreform diskutieren. Laut aktuellem Gesetzesentwurf könnten Paare künftig entscheiden, Embryos mit Down-Syndrom nicht einpflanzen zu lassen. Die µþ¾±²õ³¦³óö´Ú±ð kritisieren diesen Schritt.

„Kein Mensch darf einen anderen wie ein Objekt behandeln", lautet die Überschrift einer am Montag in Paris veröffentlichten Stellungnahme der Bischofskonferenz zum Gesetzentwurf. Darin betonen die Geistlichen, dass der Respekt vor dem Leben Priorität haben sollte.

Das Pariser Parlament hatte den Gesetzesvorschlag zuletzt dahingehend erweitert, dass Präimplantationsdiagnostik auch auf Chromosomen-Abweichungen ausgeweitet werden kann. Dies kritisieren die Bischöfe. „Ein Kind ohne jede genetische Abweichung zu wollen, ist nicht nur eine Illusion, es würde auch unsere Menschlichkeit ‚entmenschlichen‘", heißt es in der Stellungnahme.

„Menschlichkeit ‚entmenschlichen‘“

Im Herbst hatte die Nationalversammlung des Parlaments über eine erste Fassung der Bioethikreform abgestimmt. Ab 21. Januar diskutiert das Plenum des Senats über den Gesetzentwurf.

(kap – mt)

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14. Januar 2020, 12:04