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Vincent Lambert und seine Mutter Vivienne. Der frühere Krankenpfleger liegt seit 2008 im Wachkoma. Vincent Lambert und seine Mutter Vivienne. Der frühere Krankenpfleger liegt seit 2008 im Wachkoma. 

Vincent Lambert: Vater sieht Behandlungsstopp als „getarnte Ermordung“

Die Eltern des langjährigen Koma-Patienten Vincent Lambert wollen nicht mehr gerichtlich für seine Weiterbehandlung kämpfen. „Vincents Tod ist jetzt unvermeidlich“, zitieren französische Medien (Montag) aus einem Offenen Brief der Eltern. „Es bleibt nichts anderes zu tun, als zu beten und unseren lieben Vincent in Würde und Meditation zu begleiten“.

Silvia Kritzenberger und Claudia Kaminski - Vatikanstadt

Nachdem am vergangenen Dienstag die Behandlung Lamberts gestoppt wurde, habe sich seine Lage verschlechtert, so der Anwalt der Eltern, Jean Paillot. Es habe Komplikationen durch die Sedierung gegeben. Am Wochenende war der für Lambert zuständige Arzt Vincent Sanchez von der Polizei verhört worden. Die Eltern hatten am Freitag eine Klage wegen Mordes gegen das Krankenhaus in Reims eingereicht, in dem Lambert seit 2008 liegt.

Am 2. Juli  hatte das Ärzteteam des Universitätsklinikums Reims nach langjährigem Gerichtsstreit die künstliche Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr für Vincent Lambert eingestellt. Das hat der Vater des  Komapatienten, Pierre Lambert, scharf kritisiert: „Es ist eine getarnte Ermordung, Sterbehilfe“, zitierten verschiedene französische Medien ihn am Sonntagabend.

Die Eltern hatten ihren Sohn am Sonntag im Krankenhaus in Reims besucht. Der 42-jährige Lambert liegt seit einem Motorradunfall 2008 in einer Art Wachkoma. Während seine Frau einen Abbruch der Behandlung befürwortet, wollen seine katholischen Eltern dies verhindern. 

Schon im vergangenen Jahr, am 9. April 2018, hatte das behandelnde Ärzteteam entschieden, die Therapien für Lambert zu stoppen. Diese Entscheidung war vom Obersten französischen Gerichtshof bestätigt worden und auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof war dem gefolgt. Daraufhin war im Mai diesen Jahres erstmalig die Behandlung eingestellt worden, doch ein Berufungsgericht ordnete die Wiederaufnahme an. Im gleichen Monat hatten sich Staatspräsident Emmanuel Macron, mehrere französische Bischöfe und Papst Franziskus zu dem Fall zu Wort gemeldet.

Franziskus fordert: Bewahren wir das Leben

Der Papst forderte mit Blick auf den Fall Lamberts via Twitter: „Wir beten für Menschen, die mit schweren Gebrechen leben. Bewahren wir das Leben, die Gabe Gottes, vom Anfang bis zum natürlichen Ende.“ Man dürfe der „Wegwerfkultur keinen Raum" geben.

Vincent Lambert liegt mit schweren Hirnverletzungen im Wachkoma, atmet jedoch selbstständig und hat einen spontanen Herzschlag. Die Ärzte der Uniklinik Reims bezeichnen es als „unangemessene Sturheit“, ihn weiterhin am Leben zu erhalten, indem man ihn mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt. Diese Meinung teilt Lamberts Ehefrau, die davon ausgeht, dass ihr Mann eine künstliche Lebensverlängerung nicht gewollt habe. Eine diesbezügliche Patientenverfügung Vincent Lamberts liegt allerdings nicht vor. 

Vincent liegt nicht im Sterben

In Frankreich ist Euthanasie verboten, doch die Richter haben in seinem Fall entschieden, dass die Behandlung beendet werden könne, da sie gemäß â€žClays-Leonetti“-Gesetz  „nutzlos und nicht angemessen sei“. Da Vincent Lambert nicht im Sterben liegt und zahlreiche Einrichtungen angeboten hatten, ihn zur weiteren Pflege aufzunehmen, sorgte diese Entscheidung weltweit für Aufsehen.

Im Fall Vincent Lamberts kamen die Ärzte zu dem Schluss, dass sein Zustand irreversibel – also unumkehrbar – sei. Seine Eltern argumentieren jedoch, ihr Sohn sei lediglich schwer behindert und brauche dauerhafte Pflege. Die Einstellung der Nahrungszufuhr sei „versteckte Euthanasie“, die gegen das Grundrecht auf Schutz des Lebens verstoße. Außerdem würden die Ärzte gegen das Verbot von Misshandlung und Folter verstoßen, wenn sie Lambert verhungern und verdursten ließen. Dieser Ansicht widersprach der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Vatikan: Koma beeinträchtigt nicht das Grundrecht auf Leben

Demgegenüber stehen weitere klare Worte aus dem Vatikan: Nach Ansicht der katholischen Kirche stellt die Einstellung der künstlichen Ernährung für Wachkoma-Patienten eine schwere Verletzung der Personenwürde dar. Die päpstliche Akademie für das Leben und der Rat für Laien, Familie und Leben betonten: Der vegetative Status eines Komapatienten beeinträchtige weder dessen Menschenwürde noch seine Grundrechte auf Leben und elementare Betreuung. Ernährung und Flüssigkeitszufuhr stellten in keinem Fall die Fortsetzung einer aussichtslosen Therapie dar, solange der Organismus die Stoffe aufnehmen könne und die Person dadurch keine unerträglichen Schmerzen oder Schädigungen erleide. Umgekehrt sei die Aussetzung einer solchen Pflege als ein „Im-Stich-Lassen des Kranken“ zu sehen. Unterzeichnet ist die Erklärung vom 21. Mai 2019 von Kardinal Kevin Farrell und Kurienerzbischof Vincenzo Paglia.

(vaticannews/kna)

 

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08. Juli 2019, 12:18