Synode nimmt Regeln an - Verschwiegenheitspflicht
Für die eigenen Redebeiträge und ebenso für die Äußerungen von anderen gilt „Vertraulichkeit und Diskretion", heißt es in den Synodenregeln. So solle allen ermöglicht werden, die eigenen Gedanken im geschützten Raum der Synode frei zu äußern. Es ist ausdrücklich verboten, den Inhalt von (eigenen oder fremden) Beiträgen aus den Sprachgruppen oder den Plenarversammlungen weiterzuverbreiten.
Außerdem regelt die Geschäftsordung, dass den Teilnehmenden an der Synode Audio- oder Film-Aufzeichnungen untersagt sind. Die Pflicht zur Diskretion bleibt demnach bis zum Ende der synodalen Versammlung und auch darüber hinaus in Kraft.
Ein deutscher Bischof soll Streitfälle schlichten
Die Geschäftsordnung verpflichtet die Teilnehmenden auch dazu, mögliche Abwesenheiten vorab schriftlich mitzuteilen. Solche Abwesenheiten sind nur „aus schwerwiegenden Gründen“&²Ô²ú²õ±è;±¹´Ç°ù²µ±ð²õ±ð³ó±ð²Ô.&²Ô²ú²õ±è;„Der Grund für seine Abwesenheit muss dem Generalsekretariat mitgeteilt werden.“
Ebenfalls bekannt wurde am Mittwoch, dass es ein Gremium zur Streitschlichtung geben soll. Ihm gehört der deutsche Bischof Felix Genn aus Münster an.
Die Bischofssynode ist zentraler Bestandteil der mehrjährigen Weltsynode zur Zukunft der Kirche. An ihr können sich Katholikinnen und Katholiken weltweit beteiligen.
(vatican news/kna - sst)
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