Papst verfügt: Laienbrüder können Ordensobere werden
Das Reskript ändert Kanon 588 §2 CIC und räumt der vatikanischen Ordenskongregation nun die Befugnis ein, „nach ihrem Ermessen und in Einzelfällen" das Amt des Oberen klerikalen Ordensinstituten päpstlichen Rechts und in klerikalen Gesellschaften des Apostolischen Lebens päpstlichen Rechts der lateinischen Kirche auch für Nichtkleriker zu öffnen. Einzelheiten sind in dem Erlass geregelt. Ein Reskript ist ein Verwaltungsakt, der auf eine zuvor eingebrachte Bitte reagiert.
Der Erlass regelt in vier Artikeln die verschiedenen Genehmigungsstufen für die Ernennung eines Ordensmannes ohne Priesterweihe zum Leiter seines Instituts, je nachdem, ob er als Hausoberer oder Höherer Oberer ernannt oder als oberster Leiter gewählt wird. Die Zustimmung zur Entscheidung für die letzteren beiden Fälle steht der Ordenskongregation zu. Ihr ist das Recht vorbehalten, „den Einzelfall und die vom obersten Moderator oder vom Generalkapitel angeführten Gründe zu bewerten".
Kern der Berufung: Gottgeweihtes Leben
Dass in Ordensgemeinschaften auch Brüder – also Ordensangehörige ohne Priesterweihe – Zugang zu allen Leitungsämtern haben sollen, war ein lang gehegter Wunsch bestimmter Männerorden, so etwa der Franziskaner, Benediktiner oder Salesianer. Hintergrund ist der Gedanke, nicht das Priestertum, sondern das gottgeweihte Leben als solches mache den Kern dieser Berufung aus. Papst Franziskus, als Jesuit selbst Ordensmann, . Historisch betrachtet, entwickelte sich das Ordensleben aus dem Laienstand heraus. Ordensgründer wie Franz von Assisi waren nicht notwendigerweise Priester.
(vatican news)
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