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Schild an der Pforte der vatikanischen Güterverwaltung APSA Schild an der Pforte der vatikanischen Güterverwaltung APSA 

Güterverwaltung APSA nun zuständig für Finanzen und Immobilien

Mit einem Motu Proprio des Papstes tritt der Kompetenztransfer, der bereits in einem Brief an Kardinal Parolin angekündigt und von einer Sonderkommission erarbeitet wurde, in Kraft. Auch die Kontrollfunktion des vatikanischen Wirtschaftssekretariats in Finanz- und Wirtschaftsfragen wird gestärkt. Das Motu Proprio wurde vor Jahresabschluss veröffentlicht, damit das Budget für das kommende Jahr den Änderungen Rechnung tragen kann.

VATICAN NEWS

Mit dem Motu proprio „Über einige Kompetenzen in wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten“ vom 26. Dezember, das an diesem Montag veröffentlicht wurde, bestätigt Papst Franziskus, dass die Verwaltung von Finanzanlagen und Immobilien des Staatssekretariats, darunter auch der Peterspfennig, an die Güterverwaltung des Apostolischen Stuhls (APSA) übertragen wird. Die Änderung tritt ab dem 1. Januar nächsten Jahres in Kraft. Die Entscheidung hatte der Papst bereits in einem Brief an Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin im vergangenen August angekündigt; die Anfang November eingerichtete „Sonderkommission für die Übergabe und Kontrolle“ hatte deren Details ausgearbeitet.

Zum Nachhören - das Wichtigste aus dem Motu Proprio in Kürze

Es handelt sich um einen weiteren bedeutenden Schritt hin zu einer zentralen Verwaltung von Investitionen, der den Ermessensspielraum einzelner Institutionen und Personen verringert, die Kontrollen erhöht und aufzeigt, wie Papst Franziskus Reformen nicht nur anstößt, sondern mit präzisen Richtlinien begleitet.

Das IOR-Gebäude auf Vatikangebiet
Das IOR-Gebäude auf Vatikangebiet

Der Papst unterstreicht zu Beginn des Motu proprio, dass „eine bessere Organisation der Verwaltung, Kontrolle und Überwachung der wirtschaftlichen und finanziellen Aktivitäten des Heiligen Stuhls“ grundlegend sei für die Reform der Kurie, „um eine transparente und effiziente Verwaltung und eine klare Trennung der Kompetenzen und Funktionen zu gewährleisten.“ Diesem Prinzip folgend erscheint es, so Franziskus,  „nicht angebracht, dass das Staatssekretariat, das auch aus nächster Nähe und direkt das Handeln des Papstes in seiner Mission unterstützt und einen wesentlichen Bezugspunkt für die Tätigkeit der Römischen Kurie darstellt, jene Funktionen in wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten ausübt, die von der Kompetenz her bereits anderen Dikasterien zugewiesen sind“.

Im ersten Artikel legt der Papst fest, dass ab dem 1. Januar „die Eigentümerschaft an Fonds und Bankkonten, an beweglichen und unbeweglichen Investitionen, einschließlich der Beteiligungen an Unternehmen und Investmentfonds, die bisher im Namen des Staatssekretariats gehalten wurden“ auf die APSA übergeht, „die sich um deren Management und Verwaltung kümmern wird“. Sie werden einer „Ad-hoc-Kontrolle“ durch das Sekretariat für die Wirtschaft (SPE) unterliegen, das „von nun an auch die Funktion eines Päpstlichen Sekretariats für wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten ausüben wird“.

Der Präfekt des Wirtschaftssekretariates SPE
Der Präfekt des Wirtschaftssekretariates SPE

Das Staatssekretariat „überweist so schnell wie möglich, spätestens bis zum 4. Februar 2021, alle seine liquiden Mittel, die sich in seinem Namen auf Konten beim IOR oder auf ausländischen Bankkonten befinden, an die Güterverwaltung des Apostolischen Stuhls auf ein von diesem angegebenes Bankkonto“. Sofern es nicht möglich oder zweckmäßig ist, die Eigentumsverhältnisse der Konten zu ändern, muss der Staatssekretär dem Präsidenten der APSA bis zum 4. Februar eine allgemeine Vollmacht erteilen, die ihm „ausschließlich alle Befugnisse der ordentlichen und außerordentlichen Verwaltung“ für „die Verwaltung der laufenden Bankkonten; die Verwaltung von Wertpapieren und beweglichen Vermögenswerten im Namen des Staatssekretariats; die Ausübung von Rechten, die sich aus den Beteiligungen des Staatssekretariats an Gesellschaften und Investmentfonds ergeben; die Verwaltung von direkt oder indirekt auf das Staatssekretariat eingeschrieben Immobilien“ überträgt.

Geldflüsse gehen nicht mehr direkt ans Staatssekretariat

Ab 2021, so heißt es in dem päpstlichen Dokument, werden „Beiträge, die dem Heiligen Stuhl aus irgendeinem Grund von kirchlichen Körperschaften jeglicher Art geschuldet oder freiwillig gegeben werden“, einschließlich derjenigen des Governatorats und des IOR, „auf ein Konto mit der Bezeichnung ,Allgemeiner Haushalt des Heiligen Stuhls' eingezahlt, das von der Güterverwaltung des Apostolischen Stuhls gemäß den geltenden Vorschriften auf der Grundlage des genehmigten Haushaltsplans verwaltet wird“. Die Überweisung der Beträge vom Konto des Gesamthaushalts an die APSA muss vom Präfekten des Sekretariats für Wirtschaft genehmigt werden. Die ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben des Staatssekretariats werden von der APSA nach „dem Budget des Sekretariats selbst, das auf der Grundlage der geltenden Gesetzgebung genehmigt wurde“, beglichen.

Auch die Päpstlichen Gelder sollen transparent verwaltet werden

Im zweiten Artikel legt Franziskus fest, dass die APSA eine Haushaltsrückstellung mit der Bezeichnung „Päpstlicher Fonds“ einrichten wird, die zugunsten einer größere Transparenz Teil des konsolidierten Jahresabschlusses des Heiligen Stuhls sein wird. Für diesen müssen getrennte Konten geführt werden, was auch die Eröffnung spezifischer Unterkonten für den so genannten Peterspfennig und den „Diskretionsfonds des Heiligen Vaters“ - also die Gelder, über die Papst Franziskus frei verfügen kann - einschließt, sowie für jeden der Fonds mit besonderen Zweckbindungen nach dem Willen der Spender. Jeder dieser Fonds behält den ihm innewohnenden eigenen Zweck. Die APSA wird das Staatssekretariat über den Status der Mittel informieren. Ausgaben und Verfügungen aus dem Diskretionsfonds können nur Kraft der „persönlichen Entscheidung“ des Papstes erfolgen. Für Zahlungen oder Investitionen, die nicht budgetiert waren, aber dennoch durch den Präsidenten der APSA genehmigt werden, muss immer die Gegenzeichnung durch den Präfekten des Wirtschaftssekretariats vorliegen.

Der dritte Artikel ist dem Thema Aufsicht und Kontrolle gewidmet. Er legt fest, dass alle in Artikel 1 §1 des Statuts des Wirtschaftsrates genannten Einrichtungen, einschließlich derjenigen, die bisher unter der wirtschaftlichen und finanziellen Kontrolle des Staatssekretariats standen, „der Kontrolle, der Aufsicht und der Leitung des Sekretariats für die Wirtschaft unterworfen sind, so wie es im eigenen Statut und durch die geltenden Normen festgelegt ist, mit der einzigen Ausnahme derjenigen Einrichtungen, für die der Heilige Vater ausdrücklich etwas anderes bestimmt hat“. Die Haushaltspläne und Schlussbilanzen „werden an das Sekretariat für Wirtschaft geschickt, das sie dem Wirtschaftsrat zur Genehmigung vorlegt“.

Umstrukturierungen im Staatssekretariat angemahnt

Schließlich legt der Papst im vierten Artikel fest, dass die Verwaltungsstelle des Staatssekretariats „ausschließlich die personellen Ressourcen behält, die zur Durchführung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit der eigenen internen Verwaltung, der Erstellung des eigenen Haushaltsplans und der Bilanz sowie der anderen bisher ausgeübten nicht-administrativen Funktionen erforderlich sind“. Das Staatssekretariat wird somit aufgefordert, seine Strukturen der neuen Situation anzupassen. Die Archive des Amtes, die Investitionen und Fonds betreffen, werden an die APSA übertragen.

(vatican news)

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28. Dezember 2020, 13:23