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Papst: Neue Normen für die „Alte Messe“

Papst Franziskus hat neue Normen zur vorkonziliaren „Alten Messe“ festgelegt, die dem Bischof die Verantwortung für Erlaubnis, Gestaltung und Rolle dieser Messfeiern zusprechen. Sie sind in einem Erlass des Papstes festgehalten, den der Vatikan an diesem Freitagmittag veröffentlichte.

Um was geht es?

Mit seinem den ordentlichen Messritus als „einzige Ausdrucksweise" des Römischen Ritus fest. Er bestimmt zugleich, dass der von seinem Vorgänger Benedikt XVI. 2007 umfangreicher erlaubte außerordentliche Ritus mit sofortiger Wirkung nur noch mit Erlaubnis des Ortsbischofs gefeiert werden darf.

Zum Nachhören - was der Papst über die "Alte Messe" schreibt

Wie aus dem Motu Proprio hervorgeht, hat der Vatikan zur Praxis der „Alten Messe“ seit ihrer Zulassung durch Benedikt XVI. in Ortskirchen weltweit eine Befragung durchgeführt. Die Ergebnisse der Umfrage von 2020 dienten dem Papst als Basis seiner Entscheidung, engere Regeln für diese liturgische Praxis aufzustellen. Seine Beweggründe erläutert der Papst in einem Brief an alle Bischöfe weltweit, der zeitgleich zum Motu Proprio veröffentlicht wurde.

die „Messe im außerordentlichen Ritus“ allgemein wieder zugelassen, die auf dem Missale von 1962 beruht. Der an diesem Freitag veröffentlichte Erlass „Traditionis custodes“ von Papst Franziskus definiert die Regeln für den Gebrauch dieses Messbuches neu.

Bischof als „Moderator, Förderer und Wächter“

Kern der Neuerungen ist die Rolle des Diözesanbischofs als „Hüter der Tradition“ und der Einheit in seiner Diözese. „Daher ist es seine ausschließliche Kompetenz, den Gebrauch des Missale Romanum von 1962 in der Diözese zu genehmigen, wobei er den Richtlinien des Apostolischen Stuhls folgt“, bestimmt Franziskus in seinem Erlass. Dem Bischof komme eine Rolle als „Moderator, Förderer und Wächter“ zu; er müsse sicherstellen, dass in seinem Zuständigkeitsbereich präsente Gruppen, die die vorkonziliare Messe feiern, „die Gültigkeit und Legitimität der Liturgiereform, der Diktate des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Lehramtes der Päpste nicht ausschließen“. Wie Papst Franziskus deutlich festhält, hat der Bischof darauf zu achten, „die Gründung neuer Gruppen nicht zuzulassen“. Der Bischof bestimme auch den Ort, an dem die „Alte Messe“ gefeiert werden könne und die jeweiligen Tage, an denen sie stattfinden darf. Auch solle er prüfen, ob die Feier der „Alte Messe“ für das „geistliche Wachstum“ der für diese Gläubigen kanonisch errichteten Personalpfarreien tatsächlich nützlich sei und dementsprechend beibehalten werden solle oder nicht.

Liturgie und seelsorgliche Betreuung

Die Lesungen bei den Feiern sollen „in der Volkssprache“ unter Verwendung der von den Bischofskonferenzen genehmigten Übersetzungen erfolgen, bestimmt der Papst weiter. Der Zelebrant soll laut Franziskus ein vom Bischof delegierter Priester sein. Dieser Priester solle für die Durchführung der liturgischen Feiern und die pastorale Betreuung der Gläubigen „geeignet“ sein, müsse den Gebrauch des vorkonziliaren Ritus beherrschen und so firm in der lateinischen Sprache sein, „dass er die Rubriken und die liturgischen Texte voll verstehen kann“. Vor allem solle er „von einer lebendigen pastoralen Liebe und einem Sinn für die kirchliche Gemeinschaft beseelt sein“, ist dem Papst ein Anliegen: „In der Tat ist es notwendig, dass dem zuständigen Priester nicht nur die würdige Feier der Liturgie, sondern auch die seelsorgerische und geistliche Betreuung der Gläubigen am Herzen liegt.“

Für künftige Priester

Priester, die nach der Veröffentlichung des Erlasses von diesem Freitag geweiht würden, müssten für die Feier der „Alten Messe“ einen Antrag an ihren Diözesanbischof stellen, heißt es weiter. Dieser dürfe dem Priester für die Messen erst eine Genehmigung erteilen, wenn er sich dazu an den Vatikan gewandt habe. Priester, die die „Alte Messe“ bereits feierten, hätten sich für eine Fortsetzung dieser Praxis an ihren Bischof zu wenden, heißt es weiter.

„Alle früheren Normen, Anweisungen, Zugeständnisse und Gebräuche, die nicht mit den Bestimmungen dieses Motu Proprio übereinstimmen, werden aufgehoben“, macht der Papst abschließend - wie bei dieser Art von Anordnungen üblich - unmissverständlich deutlich.

Datiert ist der Erlass auf den 16. Juli 2021, den liturgischen Gedenktag Unserer Lieben Frau vom Berg Karmel. Das Motu Proprio tritt mit der Veröffentlichung an diesem Freitag in Kraft.

(vatican news – pr)

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16. Juli 2021, 12:09