Corona-Krise: Papst kürzt Kardinälen und Kurienchefs das Gehalt
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„Eine wirtschaftlich tragbare Zukunft verlangt heute, neben anderen Entscheidungen, auch Maßnahmen, die das Gehalt der Mitarbeiter betreffen“: Mit diesen Worten beginnt das Motu proprio, mit dem Papst Franziskus eine proportionale Kürzung der Gehälter von Vatikanangestellten angeordnet hat. Diese Maßnahme ist nicht vorläufig, sondern auf Dauer angelegt.
Betroffen von den Kürzungen sind insbesondere Kardinäle (Kürzung von zehn Prozent), Kurienchefs und Sekretäre der Dikasterien (Kürzung von acht Prozent), sowie alle Priester und Ordensleute, die im Vatikan tätig sind (Kürzung von drei Prozent). Zusätzlich werden die automatischen periodischen Gehaltserhöhungen für alle Mitarbeiter – darunter auch die eben erwähnten – bis 2023 ausgesetzt. Davon ausgenommen sind nur die Mitarbeiter der niedrigsten Gehaltsstufen eins bis drei im Laienstand.
Zukunft für die Mission der Kirchenorganismen sichern
Der Papst will keine Kündigungen vornehmen, doch die Kosten müssen eingedämmt werden, weshalb er sich dafür entschieden hat, nach den „Kriterien von Proportionalität“ und „stufenweise“ vorzugehen - und zwar mit Maßnahmen, die vor allem die Kleriker, Ordensleute und höheren Angestellten betreffen. Die Entscheidung des Papstes ist – so liest man im Motu proprio – durch das Defizit begründet, das „seit einigen Jahren die Haushaltsführung des Heiligen Stuhls kennzeichnet“, aber vor allem der Situation geschuldet, die aufgrund der Pandemie entstanden ist und die sich „negativ auf alle Einnahmequellen des Heiligen Stuhls und des Staates der Vatikanstadt“ ausgewirkt hat. Ziel der Anordnung ist es, gemeinsam mit anderen Maßnahmen für eine wirtschaftlich tragbare Zukunft der Mission der zentralen Kirchenorganismen zu wirken.
Proportionelle Kürzungen
Deshalb wird ab dem 1. April 2021 die Vergütung, „die den Kardinälen vom Heiligen Stuhl ausgezahlt wird, verringert“, und zwar um zehn Prozent. Die Kürzung der durch das Gesetz geregelten Gehälter der Angestellten des Heiligen Stuhls, des Governatorates und anderer damit zusammenhängender Einrichtungen, die auf den Gehaltsebenen C und C1 eingestuft sind (also Leiter und Sekretäre der Dikasterien), beträgt acht Prozent. Eine generelle Gehaltskürzung von drei Prozent betrifft alle Priester und Ordensleute von der Gehaltsstufe C2 bis hin zur niedrigsten Gehaltsstufe. Eine Kürzung also, die das gesamte Personal betrifft, das nicht im Laienstand ist. Alle bis hier beschriebenen Gehaltskürzungen werden jedoch in Ausnahmefällen, die in Zusammenhang mit medizinischen Ausgaben stehen, ausgesetzt.
Niedrige Gehälter von Laien bleiben außen vor
Für das gesamte Personal des Heiligen Stuhls, des Governatorates und anderer damit zusammenhängender Einrichtungen hingegen – also auch die bereits erwähnten Mitarbeiter – werden die altersbedingten periodischen Gehaltserhöhungen zwischen dem 1. April 2021 und dem 31. März 2023 ausgesetzt. Ausgenommen von dieser Regelung sind ausschließlich Angestellte im Laienstand, die auf den drei niedrigsten Gehaltsstufen eingeordnet sind.
Diese Anweisungen gelten auch für das Vikariat Rom, für die Kapitel der Päpstlichen Basiliken (San Pietro, San Giovanni, Santa Maria Maggiore), die Bauhütte von Sankt Peter und die Basilika San Paolo fuori le Mura.
(vatican news - cs)
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