Frankreichs Regierung und Bisch?fe vereinbaren mehr Dialog
Die Kirchenleitung hatte in den vergangenen Monaten dreimal das oberste Verwaltungsgericht, den Staatsrat, angerufen. Das Gericht entschied am Wochenende, dass die Regierung die 30-Personen-Beschränkung für Gottesdienste binnen drei Tagen überarbeiten müsse. Die Richter erklärten die derzeitigen Corona-Schutzbestimmungen für unverhältnismäßig und erinnerten an den besonderen Rang der Religionsfreiheit.
In vielen Städten Frankreichs hatten Mitte November teils Hunderte Menschen für eine Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten demonstriert. Nach dem ersten Lockdown im Frühjahr hatten Gläubige den Bischöfen vorgeworfen, sie hätten sie spirituell im Stich gelassen und nicht genug um die Messfeier als geistliches ?Grundnahrungsmittel“ der Katholiken gekämpft.
Ein Erfolg der Bischöfe
Zuletzt hatte die Regierung in Paris nachgegeben und für diesen Sonntag Gottesdienste für maximal 30 Personen wieder zugelassen. Auch dagegen erhob die Bischofskonferenz Widerspruch. Sie fordert eine Zulassung von 30 Prozent der normalen Auslastung von Gotteshäusern nach Fläche. 30 Personen in teils riesigen Kirchen seien unverhältnismäßig.
An der Begegnung im Pariser Matignon am Sonntagabend nahmen Innenminister Gerald Darmanin und der Generaldirektor für Gesundheit, Jerome Salomon, sowie von Kirchenseite der Vorsitzende der Französischen Bischofskonferenz, Erzbischof Eric de Moulins-Beaufort, und die Bischöfe Dominique Blanchet, Olivier Leborgne, Dominique Lebrun und Stanislas Lalanne teil.
Widerstand gegen die 30-Personen-Regel
Schon vor dem Einlenken des Staatsrates hatte es aufseiten der Religionsgemeinschaften teils heftigen Widerstand gegen die 30-Personen-Regel gegeben. Mehrere Bischöfe kündigten an, sie würden die Beschränkung nicht einhalten. Zudem gab es am Wochenende in mehreren Pariser Kirchen Gottesdienste mit mehr als 30 Personen, was für Irritationen sorgte. Einzelne Moscheen kündigten unterdesssen an, auf die nach dem harten Lockdown erlaubte Wiedereröffnung zu verzichten, um keine Auswahl der Beter vornehmen zu müssen. In Frankreich hat das Coronavirus bisher 52.000 Todesfälle gefordert, die dritthöchste Zahl an Pandemie-Toten in Europa nach Großbritannien und Italien. Zum 15. Dezember soll bei landesweit weniger als 5.000 Neuinfektionen pro Tag die landesweite, vollständige Ausgangssperre einer Ausgangsbeschränkung von 21.00 bis 7.00 Uhr weichen. Ausnahmen soll es nur an Heiligabend und Silvester geben. Auch Museen und Kinos öffnen erst frühestens am 15. Dezember; Bars und Restaurants bleiben noch mindestens bis 20. Januar geschlossen.
(kna - cs)
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