Frankreich: Staatsrat kippt Gottesdienst-Bestimmungen der Regierung
In einem Schreiben ermächtigte Bischof Marc Aillet von Lescar, Bayonne und Oloron die Priester seines Bistums, über die 30-Personen-Obergrenze hinauszugehen. ?Da die Maßnahme nicht praktikabel ist, erlaube ich den Priestern, zu Gottesdiensten Gläubige bis zu einem Drittel der Aufnahmefähigkeit ihrer Kirchen zuzulassen“, so Aillet.
Pariser Erzbischof erwähnte Obergrenze nicht
Vorsichtiger äußerte sich der Pariser Erzbischof Michel Aupetit. In einem Statement vom Freitag rief er die Priester im Erzbistum dazu auf, in den Gottesdiensten ?wie gewohnt den Abstand strikt einzuhalten“. ?Jeder möge dafür Sorge tragen, dass der Zugang zu seiner Kirche eingeschränkt ist, aber ohne dass deswegen irgendjemand draußen bleiben muss“, schrieb der Erzbischof der Hauptstadt. Von der Obergrenze, die die Regierung unter heftigem Protest der Kirche verfügt hatte, ist in seinem Statement keine Rede.
Staatsrat erinnert an besonderen Rang der Religionsfreiheit
Die Bischofskonferenz hatte sich am Freitag an den Staatsrat (?Conseil d’État“) gewandt, um eine Rücknahme der Obergrenze zu erreichen. Zum Widerstand gegen die Regelung, die die Regierung Mitte Dezember ?evaluieren“ will, rief die Bischofskonferenz allerdings nicht auf. Am Sonntag nun entschied der Staatsrat zugunsten der Kirche: Die Regierung muss die Obergrenze binnen drei Tagen überarbeiten. Die obersten Verwaltungsrichter erklärten damit die derzeitigen Corona-Schutzbestimmungen für unverhältnismäßig und erinnerten an den besonderen Rang der Religionsfreiheit.
(cath.ch – sk)
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