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Flüchtlinge vom Schiff Diciotti Flüchtlinge vom Schiff Diciotti 

Papst: Flüchtlinge der „Diciotti“ kommen nach Ariccia

Die tagelang im italienischen Hafen Catania festgehaltenen Flüchtlinge werden nach Ariccia südöstlich von Rom gebracht. Das teilte der Papst auf der Fliegenden Pressekonferenz im Rückflug aus Irland mit. In Ariccia werden sie dann auf mehrere katholische Diözesen verteilt. Das sagte der Sprecher der Italienischen Bischofskonferenz, Ivan Maffeis, am Montag in Rom.

Bischofssprecher Maffeis betonte er, die Kirche sei nur eingesprungen, um eine „aus humanitärer Sicht unerträgliche Situation“ zu beenden. Ein demokratisches Land müsse Lösungen auf anderem Weg finden. Derzeit befänden sich 143 Migranten zur Identifikation in einem Hotspot im sizilianischen Messina, sagte Maffeis. Die Verlegung nach Ariccia in den Castelli Romani sollte im Lauf des Montags erfolgen. Unter anderen die Diözesen Turin, Brescia, Bologna, Agrigent, Cassano all'Ionio und Rossano Calabro hätten bekundet, sie könnten Personen aufnehmen. Die Ortskirchen hätten sich spontan gemeldet, ohne dass die Bischofskonferenz einen Aufruf gestartet hätte, so der Sprecher.

„Die italienische Kirche ist bereit, alle aufzunehmen, die aufgenommen werden müssen“, betonte Maffeis. Es gebe keine Frage der Zahlen. Man könne nicht darauf warten, „bis eine Aufnahmepolitik oder Willkommenskultur wächst, die die Globalisierung der Gleichgültigkeit überwindet“.

Das Schiff „Diciotti“ der italienischen Küstenwache hatte mit ursprünglich 177 Migranten mehrere Tage in Catania gelegen, während sich Innenminister Matteo Salvini von der rechtsextremen Lega weigerte, die Menschen von Bord zu lassen. Nach ergebnislosen Verhandlungen in Brüssel erklärten sich am Wochenende Albanien und Irland bereit, jeweils etwa 20 Personen aufzunehmen. Die übrigen sollen auf kirchliche Einrichtungen verteilt werden.

Gegen Salvini ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft Palermo wegen Freiheitsberaubung, Amtsmissbrauch und illegaler Festnahmen. Nach italienischem Recht dürfen Personen ohne richterliche Anordnung nicht über 48 Stunden hinaus festgehalten werden.

(kna - mg)

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27. August 2018, 14:39