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Bundestag in Berlin Bundestag in Berlin  (ANSA)

D: Abtreibungsreform vorerst gescheitert

Der Bundestag wird vor der Wahl nicht mehr über die geplante Reform des Abtreibungsrechts abstimmen. Das Vorhaben, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen zu legalisieren, ist damit vorerst gescheitert. Vertreter der katholischen Kirche, Lebensschutz-Organisationen und andere Verbände sind erleichert über diese Entwicklung.

Mario Galgano - Vatikanstadt

Kurz vor der Bundestagswahl hatten SPD, Grüne und Linke versucht, das Abtreibungsrecht grundlegend zu reformieren und Schwangerschaftsabbrüche in weiten Teilen straffrei zu stellen. Dazu fand eine Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Während Befürworter die Reform als überfällig betrachteten, warnten Kritiker vor einem „Dammbruch“ beim Schutz ungeborenen Lebens. Einer der schärfsten Kritiker war Kristijan Aufiero, Gründer der Schwangerschaftskonfliktberatungsinitiative 1000plus – Pro Femina. Er wurde als Sachverständiger in den Rechtsausschuss geladen und äußerte sich besorgt über die möglichen Folgen des Gesetzesvorhabens.

Zum Nachhören - aus der Anhörung im Bundestag

„Der vorliegende Gesetzentwurf stellt keine Verbesserung der Situation von Frauen im Schwangerschaftskonflikt in Aussicht“, erklärte Aufiero. „Er verbessert nicht die echte Entscheidungsfreiheit von Schwangeren in Not. Im Gegenteil: Der Entwurf in seiner jetzigen Form verringert wirkliche Entscheidungsfreiheit, weil alle bisherigen lebensbejahenden und lösungsorientierten Elemente und Vorgaben der bestehenden Regelung gestrichen werden.“

Bundestag
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Spaltung unter den Experten

Die Anhörung im Bundestag zeigte, wie umstritten das Thema ist. Während einige Sachverständige die geplante Gesetzesänderung für verfassungswidrig hielten, sprachen sich andere für eine Reform aus und sahen darin eine Verbesserung der Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Sitzung endete jedoch ohne konkrete Absprachen zum weiteren Vorgehen.

Eine der Initiatorinnen des Gesetzentwurfs, die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge, räumte nach der Anhörung ein, dass eine Abstimmung vor der Wahl unwahrscheinlich sei. „Wir wollen eine klare demokratische Mehrheit erwirken“, sagte sie. Ohne Unterstützung aus der Union und der FDP bestehe die Gefahr einer Zufallsmehrheit mit Stimmen der AfD. „Diese rote Linie überschreiten wir nicht.“ Dennoch wolle man auch nach der Wahl weiter für eine Reform kämpfen.

Was die Reform des Abtreibungsrechts wollte

Das zentrale Ziel des interfraktionellen Gesetzentwurfs war es, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen. Abbrüche bis zur zwölften Woche sollten als „rechtmäßig und straffrei“ gelten und stattdessen im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden.

Union und AfD sprachen sich vehement gegen eine solche Änderung aus, während SPD, Grüne und ein Teil der FDP den Entwurf unterstützten. Derzeit sind Abtreibungen in Deutschland rechtswidrig, aber in den ersten zwölf Wochen unter bestimmten Umständen straffrei; diese Regelung bleibt nun vorerst bestehen.

Kritik an fehlenden Hilfsangeboten

Aufiero betonte, der Gesetzentwurf habe keine ausreichenden Maßnahmen zur Unterstützung von Schwangeren in Not enthalten. „Echte Entscheidungsfreiheit für ungeplant schwangere Frauen wird nur dann ermöglicht, wenn ihnen in ihrer Notlage kompetente Information, bestmögliche Beratung und konkrete Hilfe angeboten werden“, erklärte er. „Nur dann können subjektiv tragbare Alternativen zur Abtreibung in die Entscheidungsfindung miteinbezogen werden.“

„Nicht ein einziges Hilfsangebot“

Laut einer Erhebung der Initiative 1000plus sind die vier häufigsten Gründe für eine Abtreibung biografische Umstände (41,2 Prozent), Überlastung (31,7 Prozent), Probleme in der Partnerschaft (17,5 Prozent) und finanzielle Schwierigkeiten (6 Prozent). „Wenn es wirklich um die Herstellung von Selbstbestimmung und echter Wahlmöglichkeit gehen würde, müssten konkrete Hilfsangebote in den Gesetzentwurf aufgenommen werden“, so Aufiero weiter. Der Entwurf enthalte jedoch „nicht ein einziges Hilfsangebot“ für Schwangere in Not.

Erleichterung bei Lebensschutz-Organisationen

Mit dem Scheitern der Abstimmung sehen viele Lebensschutz-Organisationen die Gefahr eines „Dammbruchs“ vorerst abgewendet. Auch Vertreter der katholischen Kirche begrüßen die Entwicklung. Sie mahnen jedoch an, dass die Debatte um eine Reform des Abtreibungsrechts nach der Wahl weitergehen dürfte.

Die Zukunft des Paragraphen 218 im Strafgesetzbuch bleibt jedoch offen. Während die Befürworter der Reform auf eine erneute Initiative in der kommenden Legislaturperiode setzen, fordern Kritiker verstärkte Hilfsmaßnahmen für Schwangere in Not, um echte Alternativen zur Abtreibung zu ermöglichen.

(bundestag.de)

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11. Februar 2025, 10:22