蜜桃交友

Suche

Eine Ansicht des Osnabrücker Doms Eine Ansicht des Osnabrücker Doms 

D: Osnabrücker Domkapitel ber?t mit Laien

Für die Wahl eines neuen Osnabrücker Bischofs haben sich die neun Domkapitulare des Bistums mit weiteren neun Nicht-Klerikern über m?gliche Kandidaten beraten. Auf der Grundlage dieses Austauschs werde das Domkapitel nun eine Vorschlagsliste erstellen und diese nach Rom übermitteln, teilte das Bistum am Donnerstag mit.

Damit sei die erste Phase des mehrteiligen Wahlvorgangs abgeschlossen. Das Domkapitel ist ein an der Bischofskirche des Bistums angesiedeltes Priestergremium. Der langjährige Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode war im März zurückgetreten.

Neues Modell

Mit der Einbeziehung von Laien in das Wahlverfahren folgt das Bistum einem neuen Modell, das im Herbst im benachbarten Erzbistum Paderborn entwickelt wurde. Hintergrund ist ein Beschluss des Reformprojektes Synodaler Weg in Deutschland, nach dem außer den für die Bischofswahl zuständigen Domkapitularen auch weitere Personen am Verfahren beteiligt werden sollen. Die Frauen und Männer wurden auf Einladung des Katholikenrats, der die Laien im Bistum vertritt, von unterschiedlichen Gruppen und Gremien benannt.

Bei einem ersten Treffen Anfang Mai hatte sich die Gruppe mit den Bedingungen des Wahlverfahrens und mit Kriterien zur Ermittlung möglicher Kandidaten für das Bischofsamt beschäftigt. In der Zwischenzeit hatten die einzelnen Mitglieder die Möglichkeit, Ideen und Vorschläge aus ihrem jeweiligen Umfeld einzuholen. Beim letzten Zusammentreffen wurden die Vorschläge aller Beteiligten vorgestellt und miteinander abgewogen.

Domkapitel ist wahlberechtigt

Die Kandidatenvorschläge, die das Domkapitel über den Papst-Botschafter in Berlin, Erzbischof Nikola Eterovic, nach Rom schickt, sowie weitere Listen von Bischöfen werden im Vatikan gesichtet. Die Kirchenleitung in Rom erstellt dann selbst eine Dreierliste. Aus dieser wählt das Domkapitel den neuen Bischof. An dieser Wahl können die neun Laien-Vertreter nicht teilnehmen. Laut geltendem Staatskirchenvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Heiligen Stuhl ist dazu allein das Domkapitel berechtigt. Einen Antrag aus Paderborn, das Wahlrecht auf eine begrenzte Zahl weiterer Personen auszuweiten, hatte die Botschaft des Papstes in Berlin abgewiesen.

(kna – pr)
 

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, k?nnen Sie hier unseren Newsletter bestellen.

29. Juni 2023, 15:52