Bischof Bätzing: Bedenken „nicht begründet“
weist er die Sorge des Vatikans, dass ein solches neues Gremium „über der Bischofskonferenz stehen oder die Autorität der einzelnen Bischöfe aushebeln könnte“, als „nicht begründet“ zurück. Der geplante Synodale Rat werde sich „innerhalb des gültigen Kirchenrechtes bewegen“, so Bischof Bätzing.
Er äußerte sich zu einem Brief vom 16. Januar 2022, in dem drei Kurienkardinäle Bedenken zur geplanten Einrichtung eines „Synodalen Rates“ in der deutschen Kirche äußern. Das Vatikanschreiben, das am Montagabend bekannt wurde, wurde mit ausdrücklicher Zustimmung des Papstes verfasst.
Der Handlungstext des Synodalen Weges „Synodalität nachhaltig stärken: Ein Synodaler Rat für die katholische Kirche in Deutschland“, in dem es um den „Synodalen Rat“ geht, verweise gerade auf das gültige Kirchenrecht, erläutert Bätzing: „Er hält fest, dass die Beschlüsse dieses Gremiums dieselbe rechtliche Wirkung haben wie die Beschlüsse der Synodalversalversammlung“.
Bischof Bätzing sieht den „Synodalen Ausschuss“, der den „Synodalen Rat“ bis 2026 vorbereiten soll, „durch das römische Schreiben nicht infrage gestellt“.
Die Klarstellung des Vatikans, dass es keine verpflichtende Teilnahme am Synodalen Ausschusses für Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz geben könne, entspreche der Einschätzung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz, so Bätzing weiter. Über das Thema habe man im November gesprochen.
Die Fragen der Bischöfe von Köln, Augsburg, Passau, Regensburg und Eichstätt zum Synodalen Ausschuss seien „berechtigt und notwendig“, merkt Bätzing mit Verweis auf den Brief der Bischöfe Woelki, Meier, Oster, Voderholzer und Hanke vom 21. Dezember 2022 an den Vatikan weiter an.
Gespräch mit Vatikan suchen
Der Vatikan sehe die Gefahr einer Schwächung des bischöflichen Amtes, erklärte Bätzing weiter und entgegnete: „Ich erlebe synodale Beratung geradezu als eine Stärkung dieses Amtes.“ Er wolle daher in Zukunft „noch viel intensiver“ über derlei Formen und Möglichkeiten nachdenken und darüber das Gespräch mit den Verantwortlichen im Vatikan suchen. Er sei zudem dankbar, dass „ein großer Teil des Ständigen Rates erneut den Willen bekräftigt hat, den Beschluss der Synodalversammlung zum Synodalen Ausschuss umzusetzen und die Beratungen aufzunehmen“.
Bätzings Erklärung wurde im Anschluss an die turnusmäßige Sitzung des Ständigen Rates in Würzburg veröffentlicht. Dabei treffen sich die 27 Ortsbischöfe ohne ihre Weihbischöfe zu Beratungen über aktuelle Fragen. Man werde „die im (Vatikan-)Brief ausgesprochene Einladung zum Gespräch mit Rom zeitnah aufgreifen - und zwar auch als Präsidium des Synodalen Weges", kündigte der Vorsitzende der Bischofskonferenz weiter an. Außerdem bedauerte er, „dass wir über Inhalte und Zielsetzung synodaler Beratung auf allen Ebenen in der Kirche unseres Landes mit Rom noch überhaupt nicht haben sprechen können“.
ZDK-Präsidentin: Frage der Glaubwürdigkeit
Ähnlich wie Bischof Bätzing reagierte das Zentralkomitee der deutschen Katholiken. ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp stellte sich am Dienstag hinter die Aussagen des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing. Das Bischofsamt werde durch einen Synodalen Rat nicht geschwächt. „Unsere Überzeugung ist: Nein, wir stärken es über diesen Weg für die Zukunft, weil auch die Frage der Glaubwürdigkeit immer wieder und neu auf dem Prüfstand steht", sagte sie am Dienstag. Die katholische Kirche in Deutschland müsse sich nach dem Missbrauchsskandal neu aufstellen: „Wir brauchen strukturelle Reformen und neue Wege der Gewaltenteilung. Wir brauchen mehr Teilhabe, eine gerechte Kirche und ein klares Ja zur Vielfalt. Gerade dadurch stärken wir das Bischofsamt.“
Sie sei „froh zu sehen, dass die überwältigende Mehrheit der deutschen Bischöfe am Synodalen Weg festhält“, so Stetter-Karp weiter. Wenn die Bischöfe von Köln, Augsburg, Passau, Regensburg und Eichstätt nicht am Synodalen Ausschuss teilnehmen möchten, sei das zu bedauern. „Das Kirchenrecht gibt ihnen die Möglichkeit, dies frei zu entscheiden.“
(pm – pr)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.