D: Synodaler Weg beschließt ersten Reformtext
In Frankfurt votierten in zweiter Lesung am Donnerstagabend von 213 Teilnehmenden 178 für . Bei der Sonderabstimmung der anwesenden Bischöfe stimmten 41 dafür und 16 dagegen. Damit erhielt der Text die gemäß Satzung notwendige doppelte Zweidrittelmehrheit.
Der 20-seitige Text trägt den Titel „Auf dem Weg der Umkehr und der Erneuerung“ und skizziert die theologischen Grundlagen und Kriterien für die weiteren Beschlüsse. Wichtigste Quellen für Christen sind demnach die Bibel, die Tradition, das Lehramt, die Theologie sowie - das ist entscheidend und neu - die „Zeichen der Zeit und der Glaubenssinn des Volkes Gottes“.
In der Diskussion vor der Abstimmung ging es vor allem um die Einordnung und Bedeutung der „Zeichen der Zeit“. Der Salzburger Fundamentaltheologe Gregor Maria Hoff rief dazu auf, diese als „als Erkenntnisorte ernstzunehmen und anzuerkennen“. Essens Bischof Franz-Josef Overbeck erkennt in ihnen das Wirken des Heiligen Geistes.
Die Religionspädagogin und Vize-Bundesvorsitzende der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), Agnes Wuckelt, verwies auf die im Zweiten Vatikanischen formulierte „Pflicht der Kirchen, nach den Zeichen der Zeit zu suchen“. Der Münchner Kardinal Reinhard Marx sagte: „Die Kirche ist lernend, aber es gibt keine Ausführungsbestimmungen dazu“. Es gehe „nicht ohne einen neuen Schub“.
Bedenken einiger Bischöfe
Der Berliner Erzbischof Heiner Koch begrüßte das Papier in diesen Grundzügen, merkte aber an, der Text sei „zu wenig von dem Aspekt der Hoffnung getragen“. Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer nimmt dagegen in dem Papier eine „Kompetenzverschiebung vom ordentlichen Lehramt der Bischöfe zum Lehramt der Theologie“ wahr, der er nicht zustimmen könne. Ähnlich äußerte sich der Passauer Bischof Stefan Oster.
Für eine erste Textvorlage waren im Herbst bei der Synodalversammlung über 200 Änderungsanträge eingegangen. Die zuständige Antragskommission empfahl damals unter anderem, den Text unter Beibehaltung des theologischen Niveaus hinsichtlich der Verständlichkeit zu überarbeiten und die Zielsetzung deutlicher zu fassen.
Mit großer Mehrheit hat der Synodale Weg eine Initiative zur Lockerung der Zölibatsvorschrift für Priester beschlossen. Ein Papier, das die Spitzen der Kirche in Deutschland auffordert, entsprechende Vorschläge beim Papst einzubringen, verabschiedete die Synodalversammlung in Frankfurt am Freitag in Erster Lesung mit knapp 86 Prozent der Stimmen. Eine zweite Lesung des Textes mit verbindlicher Abstimmung wird auf der vierten Synodalversammlung im Herbst erwartet.
Debatte über Missbrauchs-Aufarbeitung
Mit einer Debatte über die Missbrauchsaufarbeitung in der Kirche setzte die Vollversammlung ihre Arbeit an diesem Freitag fort. Dabei gab es heftige Kritik an der Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz, die Katholische Pfadfinderschaft Europas (KPE) anzuerkennen.
Kirchenrechtlich erhielt die Organisation den Status eines „privaten kanonischen Vereins“. Die Geschichte der Vereinigung ist konfliktbehaftet. Sie entstand 1976 als konservative Abspaltung der DPSG. Schwierig erscheint bis heute vielen der Umgang mit Geschlechtergerechtigkeit, Rollenbildern und Vorbeugung sexualisierter Gewalt zu sein. Es gibt auch Missbrauchsvorwürfe, die sich auf die KPE und ihr Umfeld beziehen.
Der frühere Caritas-Präsident Peter Neher nannte die Anerkennung der KPE „unerträglich“. Ähnlich äußerten sich andere Mitwirkende beim Synodalen Weges. Johannes Norpoth vom Betroffenenbeirat bei der Bischofskonferenz äußerte „Unverständnis“ und „blankes Entsetzen“. Norpoth forderte den Vorsitzenden der Konferenz, Bischof Georg Bätzing, und die Generalsekretärin der Bischofskonferenz, Beate Gilles, auf, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. Jetzt könne es nur noch um Schadensbegrenzung gehen.
Kommt ein öffentliches Schuldeingeständnis der Kirche?
Viel Raum nahm in der Diskussion die Idee eines öffentlichen Schuldeingeständnisses der katholischen Kirche zum Thema Missbrauch ein. Dabei äußerten sich alle Mitwirkenden grundsätzlich positiv. Als Beauftragter der Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich erinnerte der Trierer Bischof Stephan Ackermann daran, dass seit 1. Januar eine neue Personalaktenordnung gilt, sodass „Missbrauchsbeschuldigungen künftig in allen Diözesen verbindlich, einheitlich und transparent dokumentiert werden“. Unterschiedliche Auffassung zwischen Ackermann und Norpoth wurden bei der Frage der Entschädigung für Missbrauch deutlich.
(kna – sk)
- wird fortlaufend aktualisiert -
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.