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Ö²õ³Ù±ð°ù°ù±ð¾±³¦³ó: Sputnik und Sinovac anerkennen

Eine vorläufige Anerkennung der Coronaimpfstoffe Sputnik und Sinovac im Rahmen der geplanten Impfpflicht – das fordert die Caritas in ihrer Stellungnahme zum Impfpflicht-Gesetzesentwurf. Diese kann seit dieser Woche auf der Webseite des Parlaments eingesehen werden.

Demnach befürchtet die Caritas akute Versorgungsengpässe in der Pflege durch 24-Stunden-Betreuerinnen und Pflegerinnen aus Osteuropa, sollten besagte Impfstoffe ausgeschlossen werden.

In vielen osteuropäischen Ländern kommen die Vakzine aus russischer beziehungsweise chinesischer Herstellung breit zum Einsatz. Beide sind durch die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) nicht offiziell in der EU zugelassen und daher nicht kompatibel mit dem Grünen Pass.

„Versorgungsengpass vermeiden“

Laut Schätzungen pendeln derzeit rund 60.000 Personen - vorwiegend Frauen - zwischen Osteuropa und Österreich, um ältere und kranke Menschen in Österreich daheim zu betreuen. „Viele in Österreich im Bereich Pflege und Betreuung tätige ausländische Personen wurden mit Impfstoffen geimpft, die aktuell in Österreich nicht zugelassen sind, zum Beispiel Sputnik oder Sinovac“, heißt es in der Stellungnahme. Sie müssen einen Nebenwohnsitz in Österreich anmelden und sind deswegen vom vorliegenden Gesetzesentwurf erfasst.

Um einen „Versorgungsengpass“ zu vermeiden, schlägt die Caritas vor, ausländische Betreuerinnen, die mit einem der nicht zugelassenen Impfstoffe geimpft wurden, dem Status von Covid-Genesenen gleichzustellen. „Hierdurch würde sich für jene ausländischen Personenbetreuerinnen eine ausgeweitete Übergangsfrist ergeben.“

Impfaktion in einer Seitenkapelle des Wiener Stephansdoms
Impfaktion in einer Seitenkapelle des Wiener Stephansdoms

Niederschwellige Information

Mittel- und langfristig wünscht sich die Caritas eine zielgruppengerechte Kommunikation. So müsse Information zur Impfpflicht und der Coronaimpfung im Allgemeinen in verschiedenen Sprachen sowie auch in einfacher Sprach verbreitet werden. Gruppen, die es anzusprechen gelte, seien etwa Menschen mit Behinderungen, Menschen mit nicht-deutscher Muttersprache, Menschen mit demenziellen Erkrankungen und wohnungslose Personen.

In Bezug auf die Strafbestimmungen bei Personen, welche der Impfpflicht nicht fristgerecht nachkommen, plädiert die Caritas dafür, auf die Situation von Flüchtlingen und Asylwerbern gesondert einzugehen. So könne das alleinige Abstellen auf den Impfstichtag zur Folge haben, „dass Personen bestraft werden, die Österreich womöglich erst wenige Tage vor dem Impfstichtag erreicht haben und somit noch keine Möglichkeit hatten, ihrer Corona-Impfpflicht nachzukommen“. Außerdem bestehe auch ein erhöhter Aufklärungsbedarf über die in Österreich geltende Corona-Impfpflicht und die Impfung an sich.

Strafhöhe anpassen

Außerdem schlägt die Caritas vor, die Strafbestimmung auf jene Personen zu beschränken, die zum Impfstichtag bereits mindestens einen Monat in Österreich gemeldet waren. Nur so könne sichergestellt werden, dass alle Personen, die sich impfen lassen möchten, auch ausreichend Zeit hatten, die dafür notwendigen Schritte zu setzen. Bei der Strafhöhe - diese liegt laut Entwurf bei bis zu 3.600 Euro - regt die Caritas an, bei Personen, die unter der aktuell gültigen Armutsgefährdungsschwelle leben, zu überdenken, „wie eine angemessene Strafhöhe aussehen kann“.

Abschließend wird vorgeschlagen, insbesondere für wohnungs- und obdachlose Personen, Regelungen zu treffen, durch welche der Impfnachweis auch ohne Sozialversicherungsnachweis, unbürokratisch und kostenfrei erbracht werden könne.

(kap – sk)
 

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15. Januar 2022, 10:11