ÃÛÌÒ½»ÓÑ

Kardinal Marx, Erzbischof von München und Freising, hatte dem Papst im Zug der Missbrauchsaufarbeitung seinen Rücktritt angeboten - der abgelehnt wurde. Hier die Pressekonferenz nach Bekanntgabe der Entscheidung. Foto vom 4.6.2021 Kardinal Marx, Erzbischof von München und Freising, hatte dem Papst im Zug der Missbrauchsaufarbeitung seinen Rücktritt angeboten - der abgelehnt wurde. Hier die Pressekonferenz nach Bekanntgabe der Entscheidung. Foto vom 4.6.2021 

D: Münchner Missbrauchsbericht kommt im Januar

Das Gutachten zum Umgang mit Missbrauch im Erzbistum München und Freising verzögert sich. Wie die mit der Untersuchung betraute Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) am Mittwoch ankündigte, sollen die Erkenntnisse in der zweiten Januarhälfte 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Ursprünglich sollte der Report im Sommer 2021 erscheinen. Grund für die Verzögerung seien „neue Erkenntnisse“, die „intensiver Überprüfung“ bedürften, so die Anwälte in ihrer Pressemitteilung. Auch die Verantwortungsträger der Diözese würden erst mit Veröffentlichung „erstmals über die Feststellungen und Ergebnisse“ des Gutachtens informiert.

Die Kanzlei untersucht im Auftrag des Erzbistums Verfehlungen von hauptamtlichen Mitarbeitern sowie Klerikern beim Umgang mit Fällen von sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige und erwachsene Schutzbefohlene in den Jahren 1949-2019. In diesen Zeitraum fällt auch die Amtszeit des damaligen Erzbischofs von München und Freising Joseph Ratzinger (1977-1982), des späteren Papstes Benedikt XVI. Auch die Amtsführung von anderen Münchner Kardinälen wie Michael Faulhaber, Joseph Wendel, Julius Döpfner, Friedrich Wetter und zuletzt Reinhard Marx ist Gegenstand der Untersuchung.

Wie die Kanzlei weiter mitteilte, wolle sie im Rahmen ihres Auftrages „gegebenenfalls und soweit rechtlich möglich“ die Verantwortungsträger benennen, die „möglicherweise fehlerhaft oder unangemessen im Zusammenhang mit der Behandlung von Fällen sexuellen Missbrauchs gehandelt haben“. Außerdem werden die Juristen „bestehende systemische Ursachen bzw. Defizite“ aufzeigen, die aus ihrer Sicht „sexuellen Missbrauch zumindest begünstigt haben“ und „Empfehlungen für eine weitere Verbesserung des Schutzes Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener vor sexuellem Missbrauch“ abgeben.

(pm - cs)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

04. November 2021, 10:10