ÃÛÌÒ½»ÓÑ

Euthanasie Euthanasie 

D: Selbstbestimmung ja, aber…

Der scheidende Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Peter Neher, lehnt alle drei vorliegenden Gesetzentwürfe zur Regelung einer geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe ab. Warum, erläutert er in einem Interview.

Alle Entwürfe gingen von einem sehr eng gefassten Autonomiebegriff aus, den er selbst „als hoch problematisch empfinde“, sagte Neher im Interview der „Süddeutschen Zeitung“ vom Donnerstag. Der Mensch sei aber wesentlich weniger autonom als gewollt; er lebe „in Beziehungen, in Verantwortung mit und für andere“. Grundsätzlich sei das Selbstbestimmungsrecht des Menschen ein hohes Gut; „aber wenn die Selbstbestimmung eingeschränkt ist durch psychische Erkrankungen, durch Angst, durch Sorge, was ist dann?“, fragt Neher.

Psychische Ausnahmesituation

„Wir wissen aus der Suizidforschung, dass maximal ein bis zwei Prozent derer, die Suizid begehen, dies als eine autonome Entscheidung definieren", führte der 66-Jährige aus, der selbst einige Jahre Klinikseelsorger war. Der große Teil aber sei in einer psychischen Ausnahmesituation. Häufiges Motiv für einen assistierten Suizid sei auch der Wunsch, Angehörigen oder Dritten nicht zur Last zu fallen.

„Wenn die Selbstbestimmung eingeschränkt ist durch psychische Erkrankungen, durch Angst, durch Sorge, was ist dann?“

Auch den Kindern und Enkeln lieber etwas hinterlassen zu wollen, statt ihr Erspartes für Pflege auszugeben, sieht Neher nicht als legitimen Grund für Suizid an. Der Caritas-Präsident wörtlich: „Drehen wir das Ganze doch mal um: Was ist mit denen, die von ihren Angehörigen mehr oder weniger explizit unter Druck gesetzt werden, um zum Beispiel das Erbe zu retten?“; die nahelegen, es sei Zeit, das Leben zu beenden, um weitere Lasten zu vermeiden. Neher dazu: „Ich möchte nicht in einer Gesellschaft leben, in der von mir im Grunde erwartet wird, dass ich ab einem bestimmten Alter oder einer Schwere der Erkrankung schon wisse, was zu tun sei.“

Gesetzgeber muss Leben schützen

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe aufgehoben und den Gesetzgeber beauftragt, eine Neuregelung zu finden. Der nächste Bundestag muss darüber entscheiden.

„Es kann nicht sein, dass wir assistierten Suizid befördern, weil das weniger kostet“

Neher verweist auf die Aufgabe des Gesetzgebers, das Leben zu schützen; er habe nun die Möglichkeiten, die Bedingungen dafür genauer zu klären. Er fordert bessere Pflege, Palliativmedizin und Suizidprävention, bevor assistierter Suizid ermöglicht wird. Auch den Pflegenotstand lässt der Caritas-Präsident nicht als Argument für eine Freigabe von Suizidbeihilfe gelten. „Es kann nicht sein, dass wir assistierten Suizid befördern, weil das weniger kostet“, so Neher.

(süddeutsche/kna – pr)
 

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

23. September 2021, 14:24