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Schweiz: Caritas gegen schwarze Listen

Fünf Kantone führen eine schwarze Liste von säumigen Prämienzahlenden der obligatorischen Krankenkasse. Wer nicht bezahlt, erhalte in jenen Kantonen nur die Notfallbehandlungen. Die Listen verfehlten ihre beabsichtigte Wirkung und seien für die Betroffenen fatal, so das Fazit von Caritas Schweiz.

Der Ständerat (Kleine Kammer) entscheidet am Montag darüber, die schwarzen Listen abzuschaffen und so den Zugang zu Gesundheitsleistungen wieder allen zu ermöglichen. Das begrüßt das katholische Hilfswerk, wie es in einer Stellungnahme an diesem Freitag heißt.

Bezahlt nämlich jemand die Krankenkassenprämien nicht, folgen Mahnungen, Betreibungen und allenfalls eine Lohnpfändung. Die Kantone Aargau, Luzern, Tessin, Thurgau und Zug führten zusätzlich eine schwarze Listen von säumigen Prämienzahlenden. Wer auf dieser Liste lande, erhalte nur noch Notfallbehandlungen. Damit solle der Druck erhöht werden, die Prämien rechtzeitig zu bezahlen.

Gescheiterte Idee

Rund zehn Jahre nach der Einführung zeige sich, dass die Idee der schwarzen Listen gescheitert sei, so Caritas Schweiz. Studien und Erfahrungen zeigten, dass Kantone mit einer schwarzen Liste keine tieferen Prämienausstände hätten als jene ohne. Dies halte auch der erläuternde Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates fest. Die Kantone Graubünden, Solothurn, St. Gallen und Schaffhausen hätten dies erkannt, würdigt das Hilfswerk und deshalb hätten jene Kantone die Listen wieder abgeschafft, da sie nur Kosten, aber keinen Nutzen brächten. Fünf Kantone hielten aber weiterhin daran fest und nähmen damit menschliches Leid in Kauf, kritisiert die Caritas.

„Der Zugang zu Gesundheitsleistungen muss in der Schweiz für alle, unabhängig ihrer finanziellen Situation und ihres Wohnkantons, gewährleistet sein“

Caritas Schweiz fordert daher den Ständerat auf, die Abschaffung der schwarzen Liste wieder aufzunehmen. „Der Zugang zu Gesundheitsleistungen muss in der Schweiz für alle, unabhängig ihrer finanziellen Situation und ihres Wohnkantons, gewährleistet sein“, heißt es wörtlich in der Stellungnahme.

(pm – mg)

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04. Juni 2021, 13:02