Ö²õ³Ù±ð°ù°ù±ð¾±³¦³ó: „Dialogforum“ zu Sterbehilfe eingerichtet
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), wonach die Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord unzulässig ist, beschäftigt die Bundesregierung. Bei dem „Dialogforum“ soll der Umgang mit der neuen Situation besprochen werden und welche rechtlichen Anpassungen vorgenommen werden sollen, wie die APA am Sonntag berichtete.
Das online stattfindende „Dialogforum“ starte am 26. April und dauere die ganze Woche. Dazu eingeladen habe die Zivilrechts-Sektion des Justizministeriums, rund 25 Organisationen und Personen seien angeschrieben worden. Darunter befinden sich neben Vertretern der anerkannten Kirchen sowie Religionsgemeinschaften und deren Hilfsorganisationen auch die Ärztekammer, Pflegeeinrichtungen, Universitäten sowie der Verfassungsdienst und das Sozialministerium.
Der VfGH hat in seinem Urteil vom Dezember 2020 befunden, dass der Straftatbestand der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstößt. Es sei verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten. Tötung auf Verlangen bleibt dagegen weiterhin strafbar. Vor allem Kirchenvertreter, wie die katholische Bischofskonferenz, kritisierten den Spruch. Zustimmung kam erwartungsgemäß von liberalen Vereinen.
(kap – mg)
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