Ö²õ³Ù±ð°ù°ù±ð¾±³¦³ó: Ab Sonntag wieder öffentliche Gottesdienste
Grundlage für das Regelwerk zur Feier von Gottesdiensten unter Corona-Bedingungen sei eine neue Vereinbarung des Kultusministeriums mit den Kirchen und Religionsgesellschaften, die am vergangenen Dienstag getroffen wurde.
Mit 7. Februar ende somit die sechswöchige Phase, in der seit 28. Dezember nur Gottesdienste im kleinsten Kreis mit maximal 10 Personen zulässig waren, die im Vorhinein namentlich erfasst sein mussten. Auf diese Weise konnte auch während des strengen Lockdowns stellvertretend für die Gemeinde die heilige Messe gefeiert werden. Darüber hinaus waren die Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet. Künftig seien neben den „normalen“ Gottesdiensten an Sonn- und Wochentagen auch Taufen im kleinsten Kreis wieder möglich, während Trauungen weiterhin verschoben werden müssen.
Glaubensleben und Prävention vereinen
Die aktuelle Rahmenordnung ist im Volltext über die Website abrufbar. Ziel sei zu gewährleisten, „dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können“, wie in dem Regelwerk eingangs festgehalten wird: „Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.“
(kap – mg)
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