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Kardinal Woelki, Erzbischof von Köln Kardinal Woelki, Erzbischof von Köln 

Vertuschung von Missbrauch: Kardinal Woelki verteidigt sich

Das Erzbistum Köln weist Medienberichte zurück, wonach der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki erst nach vier Jahren einen unter Missbrauchsverdacht stehenden Priester bei der Justiz angezeigt habe.

„Kardinal Woelki war zu keiner Zeit in die strafrechtliche Aufarbeitung des Falls eingebunden", erklärte die Erzdiözese am Mittwoch in Köln. Die von ihm 2015 eingerichtete „Stabsstelle Intervention" handle unabhängig von der kirchlichen Verwaltung. Allerdings habe Woelki ein Verfahren nach kirchlichem Recht gegen den Pfarrer eingeleitet. Josef M., Jahrgang 1943, ist inzwischen verstorben.

Medienberichten zufolge soll der Priester im September 2014 vor der Personalabteilung im Erzbistum Köln zugegeben haben, von 1971 bis 1996 Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts missbraucht zu haben. 2017 habe der Priester der Personalabteilung erneut über seine Sexualverbrechen berichtet. Eine Strafanzeige sei aber erst 2018 erfolgt, so die Medienberichte.

„Sicher ist, dass bereits im Jahr 2014 alle Vorgänge strafrechtlich verjährt waren“

Nach Angaben des Erzbistums hatte Pfarrer M. bereits im April 2014 - und damit noch vor der Ernennung Woelkis zum Kölner Erzbischof - Situationen beschrieben, die aber nicht alle Übergriffe oder Straftaten gewesen seien, der letzte Vorfall von 1996. Schon daher sei nicht zu allen Vorgängen eine Strafanzeige geboten gewesen. „Sicher ist, dass bereits im Jahr 2014 alle Vorgänge strafrechtlich verjährt waren“, so das Erzbistum Köln.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte das Verfahren gegen M. im Dezember 2018 eingestellt. Nach den damals geltenden Gesetzen seien alle vor November 1993 begangenen Taten verjährt gewesen, so eine Sprecherin. In der Anzeige des Erzbistums sei es um Taten zwischen 1982 und 1988 gegangen.

Umgangsverbot und Entschädigungskosten 

Laut Erzbistum hat Woelki nach Einrichtung der „Stabstelle Intervention" die entsprechenden Akten 2015 zusammengeführt und überprüft. Weil die Anhörung von Pfarrer M. im Jahr 2014 unzureichend dokumentiert gewesen sei, sei der Geistliche im August 2016 erneut befragt worden. Im Monat darauf habe ihm Woelki priesterliche Dienste und den Kontakt zu Minderjährigen verboten. Der Geistliche sei zudem dazu verpflichtet worden, sich an Entschädigungskosten zu beteiligen.

Der Fall wird laut Erzbistum auch Gegenstand der neuen Untersuchung zu Missbrauchsvorwürfen im Erzbistum Köln sein, die der Strafrechtler Björn Gercke am 18. März vorlegen soll.

Unterdessen äußerte sich zum Fall M. auch der Hamburger Erzbischof Stefan Heße. Der frühere Kölner Generalvikar hatte nach dem Rücktritt von Kardinal Joachim Meisner vom 28. Februar bis 20. September 2014 das Erzbistum Köln übergangsweise geleitet. Auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur teilte das Erzbistum Hamburg mit, Heße sei weder von WSW noch von Gercke zum Fall M. befragt worden. Heße werde „jetzt in Köln Unterlagen anfordern, um zu sehen, ob und wenn ja wie er mit diesem Fall befasst war."

(kna/pm – gs)

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11. Februar 2021, 11:39