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Kinderarbeit in Simbabwe Kinderarbeit in Simbabwe 

Lieferkettengesetz: „Kein Verständnis“ für Wirtschaftsvorbehalte

Ob Kinderarbeit in Afrika oder Umweltzerstörung am Amazonas – auch deutsche Firmen machen mit ethisch und ökologisch bedenklichen Produktionsweisen am Anfang der Lieferkette Geld. Einen „Paradigmenwechsel“ stellt das Lieferkettengesetz dar, das der Misereor-Menschenrechtsreferent Armin Paasch im Interview mit Radio Vatikan unter die Lupe nimmt.

Wie schneiden deutsche Unternehmen denn grundsätzlich ab hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten? Das wollte Anne Preckel zunächst vom Experten für Wirtschaft und Menschrechte bei Misereor, Armin Paasch, wissen.

Armin Paasch (Misereor): Die Bundesregierung hat ja ein Monitoring durchgeführt zur menschenrechtlichen Sorgfalt großer deutscher Unternehmen, und dieses Monitoring ist zu dem drastischen Schluss gekommen, dass nur 13 bis 17 Prozent der deutschen Unternehmen ihre menschenrechtliche Verantwortung angemessen wahrnehmen. Unsere eigenen Studien bestätigen das im Bereich Rohstoffe, Energie und Landwirtschaft. Diese Studien zeigen alle: Viele Unternehmen haben eine Grundsatzerklärung zu Menschenrechten, die wenigsten untersuchen die Risiken aber sorgfältig, und die meisten handeln erst dann, wenn die Schäden schon eingetreten sind. Trotzdem gibt es auch sehr viele positive Beispiele aus dem fairen Handel, aus der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft oder von Öko-Banken. Und all diese Beispiele zeigen, dass ein anderes Wirtschaften auch möglich ist.

Interview mit Armin Paasch, Misereor, zum Lieferkettengesetz

Radio Vatikan: Die deutsche Bundesregierung hat sich ja, und das könnte ein Ansatz sein, zuletzt auf den Entwurf eines sogenannten Lieferkettengesetzes verständigt. Hilfswerke und Menschenrechtler haben sich dazu eher verhalten geäußert. Wie sieht Misereor den Entwurf?

„Erhebliche Schwächen und auch Nachbesserungsbedarf beim Gesetzentwurf“

Armin Paasch: Der Gesetzentwurf ist zunächst einmal ein Paradigmenwechsel, weg von der rein freiwilligen Unternehmensverantwortung hin zu verbindlichen Vorgaben, zu Menschenrechten und Umweltstandards. Dieses Gesetz wäre auch nicht zahnlos, weil es Geldbußen und einen Ausschluss von öffentlichen Aufträgen gäbe, wenn Unternehmen gegen diese menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verstoßen. Aber es gibt erhebliche Schwächen und auch Nachbesserungsbedarf bei dem Entwurf. Zum Beispiel wurde die zivilrechtliche Haftung gestrichen. Die Umweltstandards sind nur marginal berücksichtigt, und die Sorgfaltspflichten mit Blick auf die mittelbaren Zulieferer wurden deutlich abgeschwächt.

Arbeitende in einem Reisfeld in Thailand
Arbeitende in einem Reisfeld in Thailand

Radio Vatikan: Der Reihe nach - was genau müssen deutsche Unternehmen laut dem Entwurf tun?

Armin Paasch: Deutsche Unternehmen müssten nach dem Gesetz untersuchen, ob ihre wirtschaftliche Tätigkeit zu Menschenrechtsverletzungen beitragen könnte oder bereits beiträgt - z.B. zu Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Unterdrückung von Gewerkschaften oder zur Vertreibung von indigenen Gruppen. Und wenn sie solche Risiken ermitteln, dann müssen sie auch Präventionsmaßnahmen ergreifen. Sie müssen die Verletzungen beenden oder minimieren, und gegebenenfalls müssen sie auch Wiedergutmachung leisten. Zumindest würde das auch in der Bußgeld-Höhe berücksichtigt. Und Sie müssen all das dokumentieren und einen Bericht auf der Website veröffentlichen.

„Das Problem ist, dass auf Druck der Wirtschaftslobby die Sorgfaltspflichten mit Blick auf die mittelbaren Zulieferer deutlich abgeschwächt wurden“

Radio Vatikan: Es geht im Großen um die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards. Was ändert das jetzt aber konkret für die Rohstoff-Arbeiter, also die Teepflückerin in Indien, den Bergarbeitern in Peru, die Näherin in Bangladesch?

Armin Paasch: Ja, das ist eine gute und tatsächlich noch weitgehend offene Frage. Das Prinzip ist ja, dass die Unternehmen ihre Einflussmöglichkeiten nutzen und gegebenenfalls steigern müssen, damit es zu solchen Menschenrechtsverletzungen erst gar nicht kommt. Das heißt, die vorbeugende Wirkung steht im Vordergrund, auch mit Blick auf Bergarbeiter, Pflücker und Näherinnen. Das Problem ist allerdings, dass auf Druck der Wirtschaftslobby die Sorgfaltspflichten mit Blick auf die mittelbaren Zulieferer deutlich abgeschwächt wurden. Und das betrifft dann auch den Rohstoffabbau der Pflücker und Näherinnen. Nach dem Gesetz müssen Unternehmende nur anlassbezogen tätig werden und ihre Risiken ermitteln, das heißt, wenn es bereits substanzielle Hinweise auf mögliche Verletzungen der Menschenrechte gibt. Und da sehen wir die Gefahr, dass Unternehmen erst dann tätig werden, wenn die Schäden bereits entstanden und deswegen eben nicht mehr abzuwenden sind.

Radio Vatikan: Wenn es zu Verstößen kommt gegen Menschenrechte und die Umwelt, können die deutschen Unternehmen dann dafür jetzt tatsächlich zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden? Es sind also z.B. Bußgelder oder Entschädigungen vorgesehen?

Armin Paasch: Zwangsgelder sind vorgesehen, auch ordnungsrechtliche Bußgelder bis hin zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Allerdings nicht direkt eine Wiedergutmachung. Also, die Behörden können nicht direkt anordnen, dass Wiedergutmachung geleistet wird. Und eine zivilrechtliche Haftungsregel wurde auf Druck der Lobby des Wirtschaftsministers Altmaier, aber auch von Bundeskanzlerin Merkel gestrichen. Hier sehen wir einen großen Skandal, dass deutsche Unternehmen vor deutschen Gerichten nicht für Schäden haften müssen, die sie im Ausland verursacht haben. Und das heißt, dass im Schadensfall in der Regel die Geschädigten weiterhin leer ausgehen werden. Das ist nicht akzeptabel!

Arbeitende in einer Mine in Südafrika
Arbeitende in einer Mine in Südafrika

„Auch ein ambitioniertes Gesetz würde der deutschen Wirtschaft nicht schaden“

Radio Vatikan: Die Ressorts Entwicklung, Arbeit und Wirtschaft waren an der Genese dieses Gesetzesentwurfs beteiligt. Vor allem die Wirtschaft hat ihn zuletzt noch abgeschwächt. Es ist ja schon eine komplexe Angelegenheit, alle Zulieferer der Kette tatsächlich zu checken – haben Sie vor diesem Hintergrund Verständnis für den Versuch von Seiten der Wirtschaft?

Armin Paasch: Ich muss sagen, ich habe dafür kein Verständnis. Der CDU-Wirtschaftsrat hat nach der Einigung dem Minister nochmal erklärt, dass es sich beim Lieferkettengesetz um ein linksideologisches Thema handle, und hat die Abgeordneten dazu aufgerufen, das Gesetz im Bundestag zu stoppen. Und das, nachdem die Wirtschaftslobby das Gesetz schon drastisch abgeschwächt hatte. Ich habe dafür kein Verständnis, weil Menschenrechte eigentlich immer Vorrang haben müssen und weil Ökonomen wie z.B. Marcel Fratzscher, der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), oder auch Achim Truger, einer der Wirtschaftsweisen, klar und deutlich gesagt haben, dass auch ein ambitioniertes Gesetz der deutschen Wirtschaft nicht schaden würde.

Radio Vatikan: Wenn wir uns jetzt mal die Zulieferer ansehen - das Lieferkettengesetz betrifft laut aktuellem Entwurf ja nur die unmittelbaren Zulieferer, soweit ich sehe. Ist das realistisch umsetzbar, dass man tatsächlich alle Glieder der Kette kontrolliert? Denn letztlich fällt das ja dann auch in die Zuständigkeit der Länder etwa in Lateinamerika, wo die Rohstoffe herkommen.

Armin Paasch: Es ist ja in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte seit 2011 Standard, dass die Unternehmen in ihren Lieferungs- und Wertschöpfungsketten die Menschenrechte achten müssen. Das heißt, dass sie eben Risiken untersuchen und dass sie ihre Einflussmöglichkeiten nutzen müssen, um Menschenrechtsverletzungen abzuwenden oder eben zu beenden. Es wird da nichts Unmögliches von ihnen verlangt! Sie müssen priorisieren. Das heißt, sie müssen wirklich die Brennpunkte untersuchen, wo es tatsächlich Risiken für die Menschenrechte gibt - und dort müssen sie aktiv werden. Sie würden auch nicht haften für alle Verletzungen irgendwo in der Kette, die sie nicht verursacht haben. Es gibt in solchen Fällen eher eine Bemühungspflicht, und das ist absolut machbar. Das haben auch schon einige Unternehmen gezeigt, zumindest punktuell.

Aber Sie haben natürlich Recht: Die Verantwortung liegt nicht nur bei deutschen Unternehmen, sondern die liegt bei den Unternehmen vor Ort und insbesondere auch bei den Regierungen und den Staaten, wo Menschenrechtsverletzungen passieren. Und hier fordern wir ja auch ein, dass die Staaten die Menschenrechte schützen. Und wir fördern auch Zivilgesellschaft in diesen Ländern, damit sie ihre Regierungen in die Pflicht nehmen.

„Deutsche Unternehmen importieren Kakao aus Westafrika, wo Kinderarbeit an der Tagesordnung ist“

Radio Vatikan: Wo gibt's denn nach Beobachtung von Misereor den größten Handlungsbedarf? Von welchen Ländern profitiert Deutschland durch Kooperationen mit bedenklichen Partnern und Produktionsweisen?

Armin Paasch: Da kann ich nur Beispiele nennen. Deutsche Unternehmen importieren Kakao aus Westafrika, wo Kinderarbeit an der Tagesordnung ist. Sie importieren Eisenerz vom Bergbaukonzern Vale in Brasilien, wo zwei Dammbrüche in den letzten Jahren hunderten Menschen das Leben gekostet haben und die Umwelt zerstört haben. Ein deutsches Unternehmen plant in Indonesien ein Zementwerk und eine Kalkstein-Mine, die die Lebensgrundlagen von indigenen Völkern dort bedrohen würde. Wir haben Zwangsarbeit der Uiguren in China, und auch hier gibt's Verbindungen zu deutschen Lieferketten.

Diese Liste ist nur eine Reihe von Beispielen, und sie ist nicht erschöpfend. Leider gibt es sehr viele Hotspots, und man muss sagen: Letztendlich muss ein Unternehmen in allen Ländern auf die Menschenrechte achten! Das gilt ja auch für Deutschland. In Deutschland gibt's Menschenrechtsverletzungen, beispielsweise in der Landwirtschaft, in den Schlachthöfen. Das haben wir in der Corona-Krise auch auf leidensvolle Art und Weise erfahren müssen.

Kaffee-Plantage in Brasilien
Kaffee-Plantage in Brasilien

Radio Vatikan: Eine Studie der EU-Kommission schätzt, dass es Großunternehmen durchschnittlich gerade mal 0,005 Prozent des Umsatzes kosten würde, wenn sie menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten umsetzen. Ist ja eigentlich nicht so viel. Warum tun die sich offenbar so schwer damit, das auch zu investieren?

Armin Paasch: In der Tat, die Kosten sind sehr überschaubar. Leider haben die Unternehmensverbände hier viele Schreckgespenster an die Wand gemalt, die aber einer sachlichen Grundlage entbehren. Hier geht es sehr viel um Ideologie und leider um die Ablehnung jeglicher Auflagen, die Profite schmälern könnten. Und das ist eine Haltung, die insbesondere bei Wirtschaftsverbänden wie dem BDI und der BDA, aber auch beim Wirtschaftsrat der CDU weit verbreitet sind. Die Fürsprache vieler Unternehmen für ein Lieferkettengesetz zeigt aber auch, dass bei den Unternehmen ein Umdenken längst stattgefunden hat. Das ist aber leider bei den Wirtschaftsverbänden häufig noch nicht angekommen.

„Positive Beispiele: Tchibo, Daimler und VW“

Radio Vatikan: Der Blick auf die Wirtschaft, auch global gesehen, ist aus Sicht von Hilfswerken und Menschenrechtlern ja oft sehr ernüchtert. Es scheint weltweit kaum größere Wirtschaftsunternehmen zu geben, die global nachhaltig wirtschaften, tatsächlich auch in einem etwas größeren Maßstab. Oder irre ich mich? Gibt's positive Beispiele, die es nachzuahmen gilt?

Armin Paasch: Es gibt durchaus Beispiele von Unternehmen, die punktuell jedenfalls schon das Richtige tun oder richtige Ansätze haben. Tchibo z.B. ist ein Unternehmen, das durchaus die menschenrechtlichen und ökologischen Risiken in der Lieferkette untersucht. Tchibo unterstützt auch die Betriebe bei der Ausbildung, bei der Sensibilisierung. Es werden auch vermehrt Kontrollen durchgeführt. Auch Automobilkonzerne wie Daimler und VW und BMW haben angefangen, zumindest menschenrechtliche Folgenabschätzung durchzuführen. Was den Rohstoffabbau betrifft, es gibt punktuell durchaus viele Beispiele. Die Beispiele gibt's aber eher noch in den Nischen beim fairen Handel, bei der Öko-Lebensmittelwirtschaft, bei den erneuerbaren Energien, bei den Öko-Banken. Die meisten großen Unternehmen tun leider noch viel zu wenig, um Menschenrechte und Umweltstandards angemessen zu achten.

Radio Vatikan: Was können wir tun, um unseren Teil dazu beizutragen, dass es hier Verbesserungen gibt?

Armin Paasch: Es gibt ja zum Glück schon den fairen Handel und bestimmte Labels, denen man auch vertrauen kann. Das kann man immer empfehlen, diese Produkte zu kaufen. Da ist man weitgehend auf der sicheren Seite. Trotzdem ist es natürlich so, dass nicht jeder Bürger sich fair gehandelte Produkte leisten kann, weil es auch Ungerechtigkeit und Armut in unseren Gesellschaften gibt. Deswegen sagen wir ja, dass der Gesetzgeber hier auch Vorgaben machen muss, damit wir als Verbraucherinnen und Verbraucher nicht vor die Wahl gestellt werden, wenig Geld für ein Produkt auszugeben, wo Ausbeutung und Umweltschäden drinstecken, oder etwas mehr Geld auszugeben für ein Produkt, wo das nicht der Fall ist. Hier sollte ein Standard vorgegeben werden. Und das wird dann auch nicht zu einer großen Kostensteigerung führen, sondern es wird dazu führen, dass die gesamte Wirtschaft in die Pflicht genommen wird, eine gemeinsame Anstrengung unternehmen muss, und damit dann auch für das einzelne Unternehmen die Kosten gesenkt werden und die Preise der Produkte nicht spürbar steigen werden.

Radio Vatikan: Vielen Dank für dieses Gespräch.

Misereor Fastenaktion

Ein gerechteres, nachhaltigeres und umweltverträglicheres Produzieren und Wirtschaften steht im Zentrum der diesjährigen Misereor-Fastenaktion „“. Dabei werden u.a. Projekte mit Kleinbauern in Bolivien vorgestellt, die Misereor in Zusammenarbeit mit lokalen Partnern unterstützt.

Papst Franziskus legte in seiner Umweltenzyklika „“ Grundlagen eines solidarischen und nachhaltigen Wirtschaftens dar. Eine seiner Kernaussagen ist dabei: der Kampf gegen weltweite Armut und Umweltzerstörung gehören untrennbar zusammen.

(vatican news – pr)

 

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25. Februar 2021, 12:45