Ö²õ³Ù±ð°ù°ù±ð¾±³¦³ó: Kritik an Gesetz zu Extremismus
Zwar werde der auch kirchlicherseits mit Vorbehalten belegte Begriff „Politischer Islam“ nun nicht direkt im Text der Novellierung des Strafgesetzbuches verwendet, es sei die Rede von „religiös motivierter extremistischer Verbindung“. Aber sowohl in den Gesetzes-Erläuterungen als auch bei den öffentlichen Verlautbarungen von Integrationsministerin Susanne Raab werde wiederholt betont, dass es dabei in erster Linie um den „politischen Islam“ gehe, so Pax Christi Österreich in einer Stellungnahme am Freitag.
Offenbar waren sich die Koalitionsverhandler nach der Aufhebung des Kopftuchverbots durch das Verfassungsgericht dessen bewusst, dass die Bezugnahme auf ausschließlich eine Religion verfassungswidrig sein könnte, mutmaßt die kirchliche Organisation. Allerdings stelle sich auch bei der neuen Bezeichnung die Frage, warum „religiös motivierter“ Extremismus als eigener Straftatbestand definiert werden soll.
„Es gibt in Österreich genügend Gesetze gegen alle Arten von Extremismus, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen - unabhängig von der dahinter stehenden Motivation der Täter“, argumentiert Pax Christi.
Dialog statt Diskriminierung
Die katholische Organisation warnt davor, dass Österreich einen bewährten Weg verlässt - nämlich das „bisher international angesehene Modell nicht nur für die interreligiöse Zusammenarbeit, sondern auch für das positive Zusammenwirken von Staat und Religionsgemeinschaften im Allgemeinen sowie dem Islam im Besonderen“. Die seit mehr als einem Jahrhundert bestehende rechtliche Anerkennung als gleichberechtigte Religionsgemeinschaft sei „in der westlichen Welt nicht selbstverständlich“.
Das bisherige „vertrauensvolle Zusammenwirken“ zwischen Staat und Religionsgemeinschaften sollte - so Pax Christi - auch in Zukunft die Basis für die Bewältigung der Herausforderungen und auch der Bedrohungen der Gesellschaft, „inklusive des Terrorismus“, sein. Zu diesem „Weg des Dialogs und der Kooperation statt der Verdächtigung und Diskriminierung“ möchte auch Pax Christi ermutigen.
Mit Recht werde von Religionsgemeinschaften ein Bekenntnis zur Demokratie und zur Trennung von Kirche und Staat verlangt, hält die Friedensbewegung fest. Aber umgekehrt müsse zugleich anerkannt werden, „dass jede Religion auch eine soziale Botschaft und damit eine politische Dimension hat“. In diesem Zusammenhang ist es für Pax Christi unverständlich, warum bei einer einzigen Religion der Begriff „politisch“ von vornherein als abwertend, ja sogar als strafrechtlich relevant betrachtet wird.
In einer Demokratie komme allen Menschen das gleiche Recht zu, ihre Vorstellungen in die öffentliche Debatte einzubringen und die Gesellschaft mitzugestalten, hielt Pax Christi fest. Das gelte natürlich auch für Angehörige von Religionsgemeinschaften. Religiöser Pluralismus und Gleichberechtigung der Religionen gehörten konstitutiv zu einem demokratischen Staatswesen.
(kap – sk)
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