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Eine Kirche in der Schweiz während der Coronavirus-Pandemie Eine Kirche in der Schweiz während der Coronavirus-Pandemie 

Schweiz: Unterschiedliche Corona-Regeln für Gottesdienste

Schweizweit gilt eine Obergrenze von 50 Gläubigen pro Gottesdienst. Ein paar Kantone haben jedoch strengere Regeln erlassen. Zunächst hieß es im Kanton Neuenburg, öffentliche Gottesdienste müssten coronabedingt komplett ausfallen. Am Dienstag dann die Klärung: Gottesdienste mit maximal fünf Personen bleiben erlaubt. Der Kanton Genf hingegen verhängte ein Gottesdienstverbot, das auch den ersten Advent am 29. November einschließt.

„Ich kann bestätigen, dass religiöse Zeremonien verboten sind, wenn sie mehr als fünf Personen zusammenbringen. Es stimmt, dass die gestrige Pressemitteilung dies nicht spezifiziert“, teilte der Kanton Neuenburg am Dienstag laut mit.

Maske obligatorisch

Bei den Abdankungen müsse die Trauergemeinde sitzen. „Das Tragen einer Maske ist obligatorisch und die Kontaktdaten der Teilnehmer müssen gesammelt werden“, heisst es aus Neuenburg. Die Massnahmen gelten von Mittwoch, 23 Uhr, bis Sonntag, 22. November. Demnach wären Gottesdienste zum ersten Advent wieder möglich.

Shutdown in Genf – kein Gottesdienst am 1. Advent

Der Kanton Genf geht hingegen weiter: Er verhängte ein Gottesdienstverbot bis einschließlich 29. November, dem ersten Advent. Auch der Kanton Jura hat einen Shutdown beschlossen. Allerdings dürfen hier Gottesdienste nach wie vor stattfinden.

Schweizweit gilt eine Obergrenze von 50 Gläubigen pro Gottesdienst. Ein paar Kantone haben strengere Regeln erlassen: In Obwalden, Schwyz und Solothurn dürfen nur noch Gottesdienste mit maximal 30 Teilnehmern vor Ort stattfinden. In Bern gilt eine Obergrenze von 15 Gläubigen, im Wallis von zehn.

(kath.ch – sst)

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03. November 2020, 13:34