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Schweiz: St. Galler Bischof kritisiert Pfarrei-Instruktion

Von der Instruktion der Klerus-Kongregation hält der Bischof von St. Gallen wenig. Markus Büchel spricht von einer „klerikal verengten“ Sicht.

Das geht aus einem Schreiben von Bischof Markus Büchel an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums hervor. Der St. Galler Bischof schließt sich somit der Stellungnahme seines Basler Amtsbruders Felix Gmür an. Gmür hatte die Instruktion allerdings noch schärfer verurteilt: Sie sei â€žtheologisch defizitär und klerikalistisch verengt“.

Kurs halten

Bischof Markus Büchel will am Kurs des Bistums St. Gallen festhalten. Dort gebe es „seit Jahren einen verantworteten Weg im Zusammenspiel von hauptamtlich tätigen, theologisch ausgebildeten Frauen und Männern (Laien, Ordensleute und Kleriker)“, wie er schreibt.

Auch stellt Büchel das duale System nicht infrage: „Die Kirchgemeinden werden seit über zweihundert Jahren von gewählten Kirchbürgerinnen und Kirchbürgern verantwortlich verwaltet. Diesen Weg gehen wir weiter.“

Dienst des Priesters unentbehrlich

Gleichwohl kann der St. Galler Bischof der Instruktion auch etwas Positives abgewinnen. Büchel würdigt etwa den Passus, wonach „der Dienst des Priesters in unserer Kirche unentbehrlich ist“. Jede Struktur müsse so gestaltet sein, dass das Evangelium bei den Menschen ankomme. Auch sei „die Nähe zu den Menschen wichtig“, die in der Pastoral immer neu gesucht werden müsse. Zudem würdigt Büchel den missionarischen Auftrag der Kirche, den die Instruktion betone.

Laut dem Pastoralsoziologischen Institut St. Gallen (SPI) haben sich die Wege im Bistum Basel und im Bistum St. Gallen ähnlich entwickelt. „Im Bistum St. Gallen vervielfachte sich der Anteil der Pastoralassistent(inn)en an den Pfarreiseelsorgenden seit 1983, während der Anteil der Diözesanpriester von 80 Prozent auf gerade noch 20 Prozent zurückging“, schreibt das SPI in einer Untersuchung.

Umstrittene Instruktion

Bischof Markus Büchel reagiert mit seinem Schreiben auf eine Instruktion der Klerus-Kongregation in Rom. Darin werden Gemeindereformen genauer definiert. Die Instruktion sieht die Gemeindeleitung beim Pfarrer – und nicht bei nicht-geweihten Theologen. Die Instruktion lehnt auch die Predigt von Laien in der Eucharistiefeier ab, wie sie in der deutschsprachigen Schweiz jedoch verbreitet ist. Anders als im Bistum Basel dürfen in St. Gallen nur Kleriker, also Diakone und Priester, beim Trausakrament assistieren.

(kath.ch - mg)

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13. August 2020, 11:48