Ö²õ³Ù±ð°ù°ù±ð¾±³¦³ó: Regeln für Gottesdienstbesuche gelockert
So ist künftig das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes nicht mehr vorgeschrieben. Weiter empfohlen ist die Handkommunion; auch die Mundkommunion ist aber wieder erlaubt. Weihwasserbecken können wieder befüllt werden, wobei das Wasser häufig zu wechseln ist.
Grundsätzlich sollen die Gläubigen die Messe wieder in der Gemeinde feiern; eine Entbindung von der Sonntagspflicht sehen die Richtlinien nicht mehr vor. Als wichtigste Verpflichtung bleibt die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Pflicht bleibt auch das unverzügliche Desinfizieren oder Waschen, wenn es bei der Kommunionspendung zu einer Berührung gekommen ist.
Großveranstaltungen sind weiter zu vermeiden
Vermieden werden sollen überregionale Großveranstaltungen mit Gästen aus anderen Regionen. Aus Sorge vor einer überregionalen Ausbreitung des Virus ist die Teilnehmerzahl bei Trauungen auf 100 Personen beschränkt. Sie kann ab 1. Juli auf bis zu 250 Personen erhöht werden, jedoch unter der Voraussetzung zugewiesener und gekennzeichneter Sitzplätze. Ab 1. August sollen Trauungen mit bis zu 500 Personen zulässig sein, dann aber mit verpflichtendem Mund-Nasen-Schutz. Ähnliches soll für Firmungen gelten. Taufen können wie bisher ohne besondere Einschränkungen stattfinden, unter Beachtung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Für Begräbnisse gelten am Friedhof und in Aufbahrungshallen die staatlichen Vorgaben.
(kna - skr)
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