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Asylzentrum in Genf, neben dem UN-Gebäude Asylzentrum in Genf, neben dem UN-Gebäude 

Schweiz: Bischöfe für Entkriminalisierung von Asylhilfe

Unter dem Motto: „Hilfe in Not ist kein Verbrechen!“ hat das Präsidium der Schweizer Bischofskonferenz ihre Unterstützung zur Entkriminalisierung von Asylhilfe bekundet. Damit unterstützten die Bischöfe die Parlamentarische Initiative „³§´Ç±ô¾±»å²¹°ù¾±³Ùä³Ù nicht mehr kriminalisieren“. Bei dieser Initiative geht es darum, dass sich Personen, die aus achtenswerten Gründen Hilfe leisten, nicht mehr strafbar machen.

Die praktizierte Solidarität mit Menschen in Not brauche Schutz und Unterstützung, heißt es in einer Mitteilung der Bischofskonferenz von diesem Dienstag. In der jüngeren Vergangenheit seien jedoch Menschen verurteilt worden, „weil sie Menschen in Not – unabhängig von ihrem rechtlichen Aufenthaltsstatus – Schutz und Unterstützung gewährt haben“, stellt das Präsidium der Schweizer Bischofskonferenz fest. Man verfolge „mit Sorge“ die zunehmende strafrechtliche Verfolgung von Menschen, die Hilfesuchenden beistehen. Ausdrücklich unterstütze das Präsidium die Parlamentarische Initiative, die demnächst in den eidgenössischen Räten (Parlament) behandelt werden soll.

Kirchliches Handeln orientiert sich an der konkreten Notsituation

Wie die Mitteilung hervorhebt, versuchen auch Pfarreien und Einzelpersonen der katholischen Kirche, Asylsuchende „im Rahmen ihrer Möglichkeiten“ zu unterstützen. Es spiele dabei keine Rolle, „welchen aufenthaltsrechtlichen Status die Hilfesuchenden haben“. Kirchliches Handeln orientiere sich „an der konkreten Notsituation, in der sich Hilfesuchende befinden, und nicht am rechtlichen Aufenthaltsstatus“, so die Bischofskonferenz.

Konkret sprechen die Bischöfe den Artikel 116 des Schweizerischen Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG). Darin heißt es, dass man sich strafbar mache, wenn man den rechtswidrigen Aufenthalt einer Ausländerin oder eines Ausländers fördert. In jüngster Zeit habe man festgestellt, dass bereits eine allgemeine Unterstützung oder Unterbringung genügten, um vor Gericht gestellt zu werden. „Die Hilfeleistungen erfolgten dabei ausnahmslos aus achtenswerten Gründen“, stellte die Bischofskonferenz fest.

Im dritten Quartal 2019 wurden in der Schweiz 3.690 Asylgesuche eingereicht. Das sind 0,7 Prozent mehr als im dritten Quartal 2018, teilte das Schweizerische Staatssekretariat für Migration (SEM) vor einer Woche mit. Die wichtigsten Herkunftsländer von Asylsuchenden in der Schweiz waren im September Eritrea, Afghanistan, Türkei, Syrien und Algerien. Für 2019 ist die Aufnahme von bis zu 800 besonders schutzbedürftigen Personen geplant, die vor allem aus dem syrischen Konfliktgebiet stammen, teilte das Staatssekretariat mit.

(pm sbk/pm sem – mg)

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05. November 2019, 11:39