Synodaler Weg nimmt weitere Hürde: Satzung veröffentlicht
Nach der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat jetzt auch der Hauptausschuss des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) die angenommen. Sollte das ZdK auf seiner Vollversammlung Ende November der Satzung zustimmen, können die auf zwei Jahre angelegten Gespräche wie geplant Anfang Dezember starten.
Gebot der Stunde: Sich der schweren Krise stellen...
Es ginge nun darum, sich der schweren Krise zu stellen, die „unsere Kirche, insbesondere durch den Missbrauchsskandal, tief erschüttert,“ wird in der Präambel versichert. Und dabei setze man auf das große Engagement aller, die in der Kirche aktiv mitarbeiten.
„In den Mittelpunkt stellen wir die Frage nach Gott und dem Weg, den er heute mit den Menschen gehen will,“ heißt es im Text weiter. „Wir sehen, dass es für viele Menschen die Kirche selbst ist, die das Bild Gottes verdunkelt. Wir setzen auf die Kraft des Heiligen Geistes, die Kirche zu erneuern, so dass sie Jesus Christus als Licht der Welt glaubwürdig bezeugen kann.“
Wie aus dem sechsseitigen Papier hervorgeht, sollen der Synodalversammlung nicht nur die 69 Mitglieder der Bischofskonferenz und 69 Mitglieder des ZdK angehören, sondern noch 82 Teilnehmer, die von Ordensleuten über junge Katholiken – 15 unter 30, davon mindestens 10 Frauen – bis hin zu Repräsentanten aus Neuen Geistlichen Gemeinschaften reichen.
Gemeinsame Suche nach Schritten zur Stärkung des christlichen Zeugnisses
Der Synodale Weg der katholischen Kirche in Deutschland, der der gemeinsamen Suche nach Schritten zur Stärkung des christlichen Zeugnisses diene, strebe die Klärung von zentralen Themen- und Handlungsfeldern an, heißt es in der Satzung weiter: „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche – Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag“, „Priesterliche Existenz heute“, „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“, „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“ sind die Titel der „Synodalforen“, die sich mit der konkreten Ausgestaltung der Fragestellungen befassen und damit die Vorlagen für die Synodalversamlungen liefern sollen.
Missbrauchsaufarbeitung - und Prävention
Darüber hinaus verpflichtet sich die Deutsche Bischofskonferenz, „regelmäßig über die Maßnahmen zur Aufarbeitung und Aufklärung des sexuellen Missbrauchs in der Kirche, die damit verbundenen Maßnahmen zu dessen Prävention und Verhinderung in der Zukunft sowie die Schritte zur Einführung einer zeitgemäßen Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ zu berichten.
Für die Verabschiedung der Beschlüsse ist eine doppelte Zweidrittelmehrheit erforderlich: aller anwesenden Mitglieder sowie der anwesenden Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz, wobei die Beschlüsse der Synodalversammlung von sich aus keine Rechtswirkung entfalten. So wird präzisiert: „Die Vollmacht der Bischofskonferenz und der einzelnen Diözesanbischöfe, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit Rechtsnormen zu erlassen und ihr Lehramt auszuüben, bleibt durch die Beschlüsse unberührt.“ Beschlüsse, deren Themen einer gesamtkirchlichen Regelung vorbehalten seien, würden dagegen dem Apostolischen Stuhl als Votum des Synodalen Weges übermittelt.
(pm – skr)
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