Gänswein: Dürfen nicht noch angepasster an den Zeitgeist werden
Erzbischof Gänswein sieht darüberhinaus Staat und katholische Kirche mit Blick auf das Verständnis der Menschenwürde an einem „Scheideweg“. Kirche und Staat sprächen im Unterschied zur Gründungsphase der Bundesrepublik heute von etwas anderem, wenn sie den Artikel 1 des Grundgesetzes zitierten, nach dem die Würde des Menschen unantastbar ist.
Der Präfekt des Päpstlichen Hauses und Privatsekretär des emeritierten Papstes Benedikt XVI. machte dafür am Dienstagabend unter anderem auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verantwortlich. Das Gericht habe sich in den vergangenen Jahren mit „akzidentellen“, also nicht wesentlichen Fragen des Menschseins beschäftigt und beispielsweise homosexuelle mit verschiedengeschlechtlichen Paaren gleichgestellt. Aus juristischer Perspektive äußerte Gänswein dafür ebenso wie für Urteile des Bundesarbeitsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht ein gewisses Verständnis. Trotzdem könnten und dürften solche Differenzen nicht schöngeredet werden.
Naturrecht wird nur noch als katholische Sonderlehre betrachtet
Wiederholt zitierte Gänswein beim Jahresempfang des Foyers Kirche und Recht die Ansprache Joseph Ratzingers, die dieser 2011 als Papst Benedikt XVI. beim Deutschlandbesuch im Bundestag gehalten hatte, und kritisierte, dass das Naturrecht heute als katholische Sonderlehre gelte. Gänswein hält das Grundgesetz dagegen für offen gegenüber dem Naturrecht. Gänswein rief die Christen auf, wieder lauter und mutiger Position zu beziehen. Sie müssten zu ihrem Heilsauftrag zurückfinden. Zwar leisteten die Kirchen Großes in ihrer karitativen Arbeit, aber die Kirche dürfe nicht noch karitativer oder angepasster an den Zeitgeist werden; vielmehr gehe es um die Botschaft vom ewigen Leben, so der Erzbischof.
Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger sagte bei der Veranstaltung, das „europäische Friedensprojekt“ der EU sei heute massiven Angriffen ausgesetzt und müsse gegen Nationalisten verteidigt werden. Dass es derzeit in Deutschland Frieden, Freiheit und Wohlstand gebe, sei auch der Verfassung der Bundesrepublik zu verdanken, so Burger. Deshalb sei es wohltuend, mit „welch ungeteilter Sympathie“ die Bevölkerung Ende Mai den 70. Jahrestag des Grundgesetzes gefeiert habe.
Zu den Gästen der Veranstaltung gehörten die Präsidentin des Bundesgerichtshofs (BGH), Bettina Limperg, Richter des Bundesverfassungsgerichts und des BGH sowie Vertreter der Generalbundesanwaltschaft und der Rechtsanwälte beim BGH. Das ökumenisch getragene Foyer organisiert etwa vier Mal im Jahr Veranstaltungen zu rechtlichen, politischen, philosophischen und theologischen Fragen. Höhepunkt der Arbeit ist der Jahresempfang. Finanziert wird das Foyer in Absprache mit der katholischen Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vom Erzbistum Freiburg und der Badischen Landeskirche.
(kna – mg)
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