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Der Beichtstuhl - Raum des Vertrauens Der Beichtstuhl - Raum des Vertrauens 

Deutscher Jesuit Mertes verteidigt Beichtgeheimnis

Dass Priester im australischen bundesstaat Canberra nun gesetzlich verpflichtet sind, sich an die Behörden zu wenden, wenn sie im Beichtstuhl von Missbrauch erfahren, lehnt Pater Klaus Mertes vehement ab. Das helfe nicht bei der Bekämpfung von Missbrauch, sondern zerstöre dringend benötigte Vertrauensräume, meint er.

Seit 2013 stand die Forderung der australischen Missbrauchskommission im Raum, nun wurde ihr stattgegeben. Ab 1. April sind alle Einwohner des Australischen Hauptstadtterritoriums Canberra zur Meldung von Missbrauchsanschuldigungen verpflichtet – Priester inklusive. Teilen sie den staatlichen Behörden entsprechende Beichtbekenntnisse nicht mit, drohen ihnen bis zu zwei Jahre Gefängnis.

Auf dem Weg zur „totalen Transparenz“

Scharfe Kritik äußerte Pater Klaus Mertes am Montag auf dem Portal katholisch.de: Geschützte Vertrauensräume seien in einer humanen Gesellschaft von grundlegender Bedeutung, gerade deswegen verursache ihr Missbrauch besonders viel Schaden. „Doch niemandem ist geholfen, wenn der Missbrauch auch noch die Macht über die Vertrauensräume erhält, indem er sie zerstört“. Dann bleibe nämlich nur noch „die totale Transparenz im Dienste totaler Kontrolle, und damit die unkontrollierte Macht der Kontrolleure.“

Buße beinhaltet auch strafrechtliche Aufarbeitung

Statt einer solchen „totalen Transparenz“ brauche es dem Direktor des katholischen Kollegs Sankt Blasien zufolge Vertrauensräume. Das „schützende Schweigen“ des Priesters könne den Tätern ihre Angst vor Strafe nehmen und so ihr defensives Schweigen brechen. Spricht der Priester dann die Absolution aus, bedeute dies ja keineswegs, dass auf das Sündenbekenntnis keine Buße folgen müsse. Natürlich müssten Leistungen zur Aufarbeitung folgen, auch rechtlicher Art. Wer die Beichte also richtig verstehe, stelle sich ohnehin der notwendigen strafrechtlichen Aufarbeitung, argumentiert Mertes.

Berufsrisiko Dilemma-Situation

Allerdings werde die Beichte nicht von allen richtig verstanden, wodurch es zum „Berufsrisiko“ eines jeden Priesters gehöre, in „ethische Dilemma-Situationen“ zu geraten. „Verallgemeinernde Ausnahmetatbestände“ könnten diesen nicht beikommen und seien unangebracht, da der Priester stets situationsabhängig entscheiden müsse, was zu tun sei. Beispielsweise könne er den Täter zur Selbstanzeige aufzufordern oder ihm die Absolution verweigern.

Mut zur Eigenverantwortung

Manchmal aber seien solche Maßnahmen nicht ausreichend. Vor allem, wenn es um Kindeswohlgefährdung geht, wäre Mertes auch bereit, „die Verantwortung für die Konsequenzen meiner Entscheidung persönlich ganz auf mich zu nehmen, wie auch immer sie ausfallen mag. Keine Verrechtlichung von Vertrauensräumen nimmt mir diese Last ab. Sie macht zugleich die Würde meines Berufes aus.“

Mertes hatte im Jahr 2010 als damaliger Leiter des Berliner Canisius-Kollegs Fälle von Missbrauch an der Schule öffentlich gemacht. Dies bildete in Deutschland den Auftakt der bis heute anhaltenden Debatte um Missbrauch im kirchlichen Raum. Derzeit leitet Mertes die Jesuitenschule in Sankt Blasien.

(katholisch.de/kna – ap)

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01. April 2019, 15:34