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Im deutschen Bundestag wurde an diesem Donnerstagabend ein neuer Geschlechtseintrag per Gesetz eingeführt Im deutschen Bundestag wurde an diesem Donnerstagabend ein neuer Geschlechtseintrag per Gesetz eingeführt 

Deutschland: Künftig neuer Geschlechtseintrag „divers“ möglich

Für Menschen mit einem dritten Geschlecht kann in Deutschland künftig „divers“ im Geburtenregister eingetragen werden. Die neue Möglichkeit tritt neben die Angaben „weiblich“ und „männlich“ und den Verzicht auf eine solche Angabe.

Der Bundestag verabschiedete am späten Donnerstagabend ein entsprechendes Gesetz mit den Stimmen von Union und SPD. Demnach können Menschen, die weder eindeutig männlich noch eindeutig weiblich sind, auch später noch beim Standesamt ihre Zuordnung ändern lassen. Dies gilt ebenfalls in Fällen, in denen das Geschlecht nach der Geburt falsch eingetragen wurde. Möglich ist dann auch die Wahl neuer Vornamen. Im Regelfall ist ein ärztliches Attest vorzulegen, um nachzuweisen, dass eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliegt, wie es im Gesetz heißt.

Nur der Anfang

Eine Ausnahme gilt für Personen, deren Geschlechtsvariante nach einer früheren medizinischen Behandlung nicht mehr oder nur durch eine unzumutbare Untersuchung nachgewiesen werden kann. In diesen Fällen reicht eine eidesstattliche Versicherung. Kritik entzündete sich vor allem an der medizinischen Nachweispflicht. Der jetzige Schritt könne nur ein Anfang sein, sagte Elisabeth Kaiser (SPD); es brauche auch eine Reform des Transsexuellengesetzes. Kaiser verlangte wie auch Redner von FDP und der Linken eine Orientierung an Selbstbestimmung und Selbstwahrnehmung des Menschen. Sven Lehmann (Grüne) sagte: „Niemand kann über sein Geschlecht besser Auskunft geben als jeder Mensch selbst.“ Bettina Margarethe Wiesmann (CDU) versprach eine größere Reform für 2019. Marc Henrichmann (CDU) sagte hingegen, ein Attest sei nötig, weil es „objektiver Kriterien“ für das Geschlecht bedürfe.

Intersexualität

AfD-Fraktionsvize Beatrix von Storch forderte ein ausführliches amtsärztliches Gutachten. Auch sei die Bezeichnung „inter“ passender als „divers“. Der Lesben- und Schwulenverband kritisierte, Intersexualität werde mit dem Gesetz auf körperliche Abweichungen eingeengt. Der Geschlechtseintrag „divers“ solle allen Menschen offenstehen, „die ihn benötigen und die ihn wollen“. „Entwürdigende Begutachtungen und Pathologisierungen müssen abgeschafft werden“, so Vorstandsmitglied Henny Engels. Auch brauche es ein Verbot geschlechtsangleichender Operationen an Kindern. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2017 einen dritten positiven Geschlechtseintrag gefordert und dem Gesetzgeber dafür bis Ende 2018 Zeit gelassen.

(kna - hoe)

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14. Dezember 2018, 09:29