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Prozession in Fatima am 13. Mai Prozession in Fatima am 13. Mai 

Heute erstmals: Maria, Mutter der Kirche

Papst Franziskus hat in den Römischen Generalkalender einen neuen Gebotenen Gedenktag eingefügt, der jedes Jahr weltweit am Pfingstmontag gefeiert werden soll: „Maria, Mutter der Kirche“. Ab diesem Montag hat die Weltkirche also ein neues Fest.

In Deutschland gibt es allerdings eine besondere Regel, da an diesem Tag bei uns nochmals Pfingsten als „zweiter Feiertag“ gefeiert wird und der Pfingstmontag ein gebotener Feiertag ist. Somit kann in den deutschen Bistümern am Pfingstmontag nicht die hl. Messe von „Maria, Mutter der Kirche“ gefeiert werden. Dennoch bleibt der neue Gebotene Gedenktag im deutschen liturgischen Kalender nicht unberücksichtigt.

Der Marientitel „Mater Ecclesiae“ ist bereits beim Kirchenvater Ambrosius (339–397) nachgewiesen; er fand seit dem Hochmittelalter breiten Eingang in Theologie und Volksfrömmigkeit. In manchen Diözesen, z. B. in Argentinien oder Polen, sowie in mehreren Ordensfamilien begeht man die Feier Mariens als Mutter der Kirche schon seit einigen Jahrzehnten. An besonderen Orten wie etwa der Petersbasilika, wo die offizielle Ausrufung des Marientitels 1964 durch Papst Paul VI. erfolgte (vgl. Lumen gentium, Art. 53), wird der Gedenktag ebenfalls seit längerem begangen.

„Ein beweglicher Gedenktag“

Auf Anordnung von Papst Franziskus hat die Liturgiekongregation nun mit Datum vom 11. Februar 2017 den neuen gebotenen Gedenktag in den Römischen Generalkalender eingefügt: „Maria, Mutter der Kirche“ (memoria B. Mariae Virginis Ecclesiae Matris). Der bewegliche Gedenktag wird am Montag nach Pfingsten gefeiert. Die Entscheidung, dieses besondere Mariengedächtnis auf den Pfingstmontag zu legen, betone die geistliche Mutterschaft Mariens, erklärte Kardinal Sarah, der Präfekt der Kongregation: Als Trösterin und Lehrerin der werdenden Kirche übernahm Maria ihre mütterliche Sendung im Abendmahlssaal, indem sie mit den Aposteln betete, die das Kommen des Heiligen Geistes erwarteten (vgl. Apg 1,14).“

Als Messformular für den neuen Gedenktag dient die Votivmesse „Maria, Mutter der Kirche“ im Messbuch (MB II, S. 1141 ff.). Die Texte für die Stundenliturgie liegen noch nicht in deutscher Übersetzung vor. Die Bischofskonferenzen sind nun dazu angehalten, die Texte zu übersetzen, zu approbieren und nach der Bestätigung durch den Vatikan in den liturgischen Büchern ihres Jurisdiktionsbereichs zu veröffentlichen.

Deutsche Sonderregelung

 

In den Ländern, in denen der Pfingstmontag bislang als gebotener Feiertag gefeiert wird, bleibt es dabei, dass für die Eucharistiefeier das Messformular vom Pfingstmontag (MB II² 205) oder die Messe von Pfingsten (MB II² 201) oder eine Votivmesse vom Heiligen Geist (MB II² 1133-1141) mit den jeweiligen Perikopen genommen wird. Damit der neue Gedenktag jedoch auch in Deutschland ins Bewusstsein der Gläubigen gelangen kann, besteht die Möglichkeit, an einem Tag der Woche nach Pfingsten je nach pastoraler Situation eine Votivmesse zu „Maria, der Mutter der Kirche“, zu feiern, sofern der Tag nicht bereits durch einen gebotenen Gedenktag oder ein Gedenken höheren Ranges belegt ist, eventuell aber auch an einem gebotenen Gedenktag, sofern die pastorale Situation dies nach Meinung des Kirchenrektors oder des zelebrierenden Priesters erfordert.

Die Eigentexte sind: Gen 3,9-15.20 oder Apg 1,12-14; Ps 86 (87),1-2.3.5.6-7; Joh 19,25-34.

Der Pfingstmontag ist in Deutschland sozusagen ein liturgisches Überbleibsel aus der Zeit vor der Liturgiereform, als noch eine Pfingstoktav gefeiert wurde. Daher feiert man in Deutschland am Montag auch heute noch eine Pfingstmesse, obwohl mit dem Pfingstsonntag die „Osterzeit“ abgeschlossen wurde und am Pfingstmontag bereits die „Zeit im Jahreskreis“ begonnen hat.
Beim Stundengebet, zu dem Priester und Diakone verpflichtet sind, wird allerdings bereits die „Zeit im Jahreskreis“ und der jeweilige Tagesheilige begangen. Am jetzigen Pfingstmontag würde also nach alter Regelung beim Stundengebet das Offizium vom Tag oder das Offizium der Tagesheiligen genommen, da an diesem Tag der nichtgebotene Gedenkttag (g) des hl. Hermann Josef und der nichtgebotene Gedenkttag (g) des hl. Christoph Magallanes und seiner Gefährten liegt.

Allerdings werden diese beiden nichtgebotenen Gedenktage nun vom neuen Gebotenen Gedenktag (G) „Maria, Mutter der Kirche“ verdrängt, so dass am Pfingstmontag beim Stundengebet dieser neue Gebotene Gedenktag gefeiert wird. Für das Offizium vom neuen Gebotenen Gedenktag kann man entweder auf die lateinischen liturgischen Texte zurückgreifen, oder man greift - bis die liturgischen Texte für den Gebotenen Gedenktag ins Deutsche übersetzt sind - auf die Commune-Texte für Marienfeste aus dem Stundenbuch zurück.

(bistum augsburg – sk)

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21. Mai 2018, 08:52