Indien: Bischof unter Anklage wegen Versto?es gegen Wahlgesetz
Das Legal Rights Protection Forum (LRPF), das mit der regierenden hindunationalistischen Bharatiya Janata-Partei von Premierminister Narendra Modi verbündet ist, möchte, dass die Wahlkommission Indiens gegen Erzbischof George Anthonysamy von Madras-Maylapore im südlichen Bundesstaat Tamil Nadu vorgeht. Die Beschwerde des Forums vom 29. April bezog sich auf einen Leitartikel, den Anthonysamy im Bistumsblatt The New Leader Weekly schrieb. Darin erörterte der Erzbischof die aktuelle gesellschaftspolitische Situation Indiens, verwies aber auch auf die Notlage von Christen und Muslimen unter Modis Herrschaft seit 2014.
Das Forum behauptete, es handele sich um einen Versuch, ?Wähler nach religiösen Gesichtspunkten zu beeinflussen“, sodass Anthonysamy gegen das Wahlgesetz verstoßen habe.
Christen machen in Indien rund 2,3 Prozent der 1,4 Milliarden Menschen umfassenden Bevölkerung Indiens aus. Sie gehören meist zu armen Schichten der Gesellschaft und leben hauptsächlich im Süden, etwa in Kerala und Tamil Nadu. Erzbischof Anthonysamy, der auch Vorsitzender des 18 Diözesen umfassenden Tamil Nadu Bishops Council ist, rief in seinem Gastbeitrag im Bistumsblatt die Christen dazu auf, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. ?Lasst uns alle wählen“, schrieb er und nannte die Wahl eine ?bedeutende Wahl ... eine Wahl zwischen zwei gegensätzlichen Ideologien“.
Redaktion unterstützt Erzbischof
Redakteur Pater Antony Pancras sagte, man stehe inhaltlich hinter dem Gastredaktionsbeitrag, der kein Verstoß gegen die Wahlordnung ssei. ?Der Erzbischof hat in Wirklichkeit versucht, über die Not der Menschen im Land, insbesondere der Minderheiten, zu informieren“, sagte Pancras am 2. Mai gegenüber UCA News.
Der Erzbischof habe keine Anweisungen gegeben oder die Menschen aufgefordert, für eine bestimmte Partei zu stimmen, sagte Pancras. Stattdessen ?appellierte er nur an die Menschen, als Bürger zu wählen“. Das sei ?weder ein Verbrechen noch ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln für Wahlen“, erklärte der Priester. Pancras stellte außerdem klar, dass zwar wohl eine Beschwerde vorliege, der Erzbischof aber noch keine Mitteilung vom Wahlgremium erhalten habe.
Der Muster-Verhaltenskodex für die nationalen Wahlen trat am 16. März in Kraft und warnte davor, Stimmen aufgrund von Kaste, Religion und Sprache anzustreben oder zu beeinflussen. Indiens siebenstufige Wahl zur Wahl von 541 Mitgliedern des nationalen Parlaments begann am 19. April und endet am 1. Juni. Die Ergebnisse werden am 4. Juni erwartet.
(ucan – mg)
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