Polen: Kirche h?lt an Schutz ungeborenen Lebens fest
E auf Gesetzesvorschläge, die auf Änderungen am strengen Abtreibungsgesetz in Polen zielen. Die seit Dezember amtierende Mitte-links-Regierung berät seit Wochen über eine Reform des Abtreibungsgesetzes, das 2020 verschärft wurde und ein nahezu vollständiges Abtreibungsverbot vorsieht.
Recht auf menschliches Leben berücksichtigen
Der Vorsitzende der Polnischen Bischofskonferenz appellierte in seiner Erklärung an alle Menschen guten Willens - Gläubige und Nichtgläubige gleichermaßen -, ?den Wert des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod zu schützen“. Er drückte seine Besorgnis darüber aus, dass ?einige Kreise - während sie das so genannte Recht der Frauen auf freie Abtreibung befürworten - das Recht auf menschliches Leben in seiner ersten, vorgeburtlichen Lebensphase nicht berücksichtigen“.
Polen hat derzeit eine der strengsten gesetzlichen Regelungen zu Abtreibung in Europa. Das polnische Verfassungsgericht hatte das Recht auf Abtreibung im Jahr 2020 eingeschränkt. Insbesondere hielt es fest, dass ein solcher Eingriff aufgrund von ?fötalen Anomalien“ nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Schwangerschaftsabbrüche sind in Polen heute nur bei Gefahr für die Gesundheit der Mutter oder nach einer Vergewaltigung erlaubt.
Mütter und familiären Kontext stärken
Erzbischof Stanis?aw G?decki rief in seiner Erklärung dazu auf, den Kontext des werdenden Lebens zu stärken. Neben dem Schutz ungeborenen Lebens müsse zugleich daran gedacht werden, ?die Hilfe für schwangere Frauen in schwierigen Lebenssituationen zu verstärken“, so der Erzbischof. ?Ich rufe daher zum Aufbau einer solidarischen Gesellschaft auf, die die kleinsten, unschuldigen Kinder, die unter dem Herzen ihrer Mutter leben, nicht aus unserer Gemeinschaft ausschließt. Ich rufe dazu auf, ihr Grundrecht auf Leben zu respektieren und ihre Eltern professionell und umfassend zu unterstützen“.
(vatican news - pr)
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